Neuigkeit zu Corona
Alarmstufe gilt ab 17. November
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung wurde in Baden-Württemberg die nächste Stufe, die Alarmstufe, ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für nicht-immunisierte Personen ab Mittwoch, 17. November 2021, weitere Einschränkungen.
In vielen Bereich gilt nun die 2G-Regel, etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Weiterhin darf sich sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3-G-Regelung, sodass nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt ist. Davon ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol-und Lieferangebote.
Bitte beachten Sie auch die geltenden Regelungen für unsere Freitzeiteinrichtungen Hallenbad, Sauna und Eisbahn
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