Kindertagespflege

KindergartenAuf dieser Seite finden Sie einen Überblick zur Kindertagespflege, die Kontaktdaten aller Kindertagespflegestellen in Heddesheim und Fördermöglichkeiten durch den Landkreis und die Gemeinde.

Wenn Sie selbst sich für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson interessieren, finden Sie ebenfalls weiter unten hierzu Informationen.

Die Betreuung im Rahmen der Tagespflege gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind in familiärer Atmosphäre von einer qualifizierten Tagespflegeperson flexibel betreuen zu lassen. Die Vergütung für die Betreuungsstunden zwischen den Eltern und den Tagespflegepersonen wird meist individuell vereinbart. Hier setzt eine finanzielle Förderung durch das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises und der Gemeinde Heddesheim an. Vom Kreisjugendamt wird die Kindertagespflege derzeit mit einem Betrag i.H.v. 7,50 € und von der Gemeinde mit
1,50 € pro Betreuungsstunde gefördert.

Bitte melden Sie den Betreuungsbedarf mindestens 6 Monate vorher bei der gewünschten Tagespflegeperson an. Insbesondere geht es nachfolgend auch um Möglichkeiten, wie Sie eine Förderung durch den Rhein-Neckar-Kreis und die Gemeinde Heddesheim beantragen können, um Kosten für die Betreuung zu reduzieren.

Warum Kindertagespflege?

Die Betreuung im Rahmen der Tagespflege gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind in familiärer Atmosphäre von einer qualifizierten Tagespflegeperson flexibel betreuen zu lassen. Nach gesetzlichen Vorgaben müssen Kindertagespflegepersonen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Qualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten sowie einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind absolvieren. Sie werden vom Jugendamt für Ihre Tätigkeit zugelassen. Die Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, sich jährlich praxisbegleitend fortzubilden.

Die Vergütung für die Betreuungsstunden zwischen den Eltern und den Tagespflegepersonen wird meist individuell vereinbart. Hier setzt eine finanzielle Förderung durch den Landkreis und die Gemeinde an: Wir geben einen Zuschuss an die Tagespflegepersonen, damit Sie als Eltern einen geringeren Stundensatz an die Tagespflegepersonen zahlen müssen. Das macht das Angebot attraktiver.

Wie unterstützt der Rhein-Neckar-Kreis die Kindertagespflegeperson?

Vom Kreisjugendamt wird den Tagespflegepersonen derzeit ein Betrag von 7,50 € pro Betreuungsstunde als laufende Geldleistung zuzüglich zur Erstattung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung) und des gesamten Unfallversicherungsbeitrages gewährt. 

Das Jugendamt erhebt dann allerdings von den Eltern einen Kostenbeitrag. Der Kostenbeitrag je Betreuungsstunde beträgt bei Familien
mit einem Kind unter 18 Jahren 1,82 €; 
mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1,40 €;
mit drei Kindern unter 18 Jahren 0,93 €;
mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren 0,31 €.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie beim Kreisjugendamt unter der Telefonnummer (06221) 522-1520 oder auf den Internetseiten des Jugendamts des Rhein-Neckar-Kreises.

Wie unterstützt die Gemeinde Heddesheim die Kindertagespflegeperson?

Das Betreuungsangebot durch eine Tagespflegeperson aus Heddesheim wird mit 1,50 Euro pro Betreuungsstunde gefördert. Diese Förderung ist einkommensunabhängig.


Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Kindertagespflegeperson eine Förderung der Gemeinde Heddesheim erhält?

Werden die Abrechnungsverhältnisse privat zwischen Eltern und Tagespflegeperson abgewickelt, was üblicherweise der Fall ist, ist für die zusätzliche Förderung ein Abrechnungsvertrag zwischen der Gemeinde und Ihrer gewählten Tagespflegeperson erforderlich. Die Tagespflegepersonen schließen diesen Vertrag einmalig mit der Gemeinde ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Tagespflegeperson, ob Sie diesen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen hat. In der Regel ist dies in Heddesheim der Fall.

Die Tagespflegeperson verpflichtet sich im Vertrag, den mit Ihnen vereinbarten Elternbeitrag um 1,50 € pro Betreuungsstunde zu vermindern.
               
Neben dem Abrechnungsvertrag gibt es noch folgende Voraussetzungen:

  • Das betreute Kind muss unter drei Jahre alt sein
  • es muss im Abrechnungszeitraum mit Hauptwohnsitz in Heddesheim gemeldet sein
  • und die regelmäßige Betreuung des Kindes erfolgt länger als drei Monate und mehr als 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Wochentagen

Abweichende Regelungen während der notwendigen Eingewöhnungsphase sind zulässig.

Außerdem muss der Betreuungsumfang aus einem der folgenden Gründe notwendig sein:

  • Erwerbstätigkeit oder -suche, Aus-, Fort- oder Weiterbildung, Schul- oder Hochschulausbildung, Eingliederungsmaßnahmen nach den Sozialgesetzbüchern der Eltern oder zur Sicherung des Kindeswohls

Die Förderung der Gemeinde Heddesheim können Sie auch erhalten, wenn Sie die Förderung des Rhein-Neckar-Kreises nach Nr. 3 nicht beantragt haben.


Welche Unterlagen muss ich bei der Gemeinde vorlegen, um die Förderung von 1,50 Euro pro Betreuungsstunde zu erhalten?

Sie als Eltern müssen hierfür einen Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege bei der Gemeinde Heddesheim stellen und die geleisteten Betreuungsstunden auf einem Formular (Betreuungszeitnachweis) bestätigen sowie einmalig der Datenschutzinformation zustimmen. Sobald dies erfolgt ist und Ihre Tagespflegeperson einen Abrechnungsvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen hat, kann die Gemeinde den Förderbetrag an Ihre Tagespflegeperson ausbezahlen.

Die Antragsformulare finden Sie unten auf dieser Seite.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktstelle für die Vermittlung von Tagespflegepersonen im Rathaus, Kontakdaten siehe weiter unten auf dieser Seite.

Antragsformulare und Informationen für Eltern

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson?

Tagespflegepersonen in Heddesheim

Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell in Heddesheim tätigen Tagespflegepersonen und Tagespflegestellen. Die Daten wurden von den Tagespflegepersonen zur Verfügung gestellt.

Für eine Betreuungsanfrage und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die einzelnen Tagespflegepersonen.

Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an die Kontaktstelle für die Vermittlung von Tagespflegepersonen im Rathaus (siehe unten auf dieser Seite).
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