"Mitten im Feld II, 2. Änderung"
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist zum einen die räumliche Unterbringungsmöglichkeit von Pkw-Stellplätzen und deren Zufahrt für das Grundstück Flst.-Nr. 8576 zu vergrößern. Zum anderen sollen für das gesamte Plangebiet die örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf die dort enthaltenen Regelungen zu den nachzuweisenden Pkw-Stellplätzen klarstellend ergänzt werden. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über das Neubaugebiet Mitten im Feld II, jedoch ohne den Nahversorgungsbereich (Sondergebiet) im Norden des Gebiets, der bereits Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplans war.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzung
Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Hinweise
Begründung
"Mitten im Feld II, 1. Änderung"
Im Norden des Neubaugebietes „Mitten im Feld II“ sollte bereits im Ursprungsbebauungsplan ein Nahversorgungszentrum entstehen. Ziel der Bebauungsplanänderung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des nun geplanten Vorhabens. Deshalb musste der rechtskräftige Bebauungsplan „Mitten im Feld II“ für den Bereich des Sondergebiets geändert werden.
Inhaltlich bezieht sich die Änderung ausschließlich auf das rund 1 ha große Areal des geplanten Nahversorgungsbereichs (Sondergebiet Nahversorgungszentrum und Wohnen). Der Bebauungsplan ist seit 28.01.2021 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzung
Gemeinsame zeichnerische Festsetzungen
Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Hinweise
Begründung
"Mitten im Feld II"
Das rund 8,5 ha große Wohnbaugebiet „Mitten im Feld II“ befindet sich direkt im Anschluss an das östlich gelegene Baugebiet Mitten im Feld I am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Heddesheim mit vielfältigen Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten in räumlicher Nähe. Das Gebiet wird 2019/2020 erschlossen. Das städtebauliche Konzept sieht eine Mischung verschiedener Haus- und Gebäudetypen mit Wohnangeboten für unterschiedliche Nutzer und Wohnformen sowie in der Kopfzone eine Einzelhandelsnutzung vor. Insgesamt entsteht Wohnraum für rund 510 Bewohner. Der Bebauungsplan ist seit 14.06.2019 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzungstext
Gemeinsame zeichnerische Festsetzungen
Textliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und Pflanzempfehlungen
Begründung
zusammenfassende Erklärung