Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen und setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, einer Begründung und ggfs. ergänzenden Gutachten. Die Regelungen des Bebauungsplanes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Hier finden Sie die wesentlichen Unterlagen zu den neueren, rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Die vollständigen Bebauungspläne einschließlich ggfs. beigefügter Gutachten sowie ältere Bebauungspläne können im Bauamt eingesehen werden.
Fragen zu Bebauungsplänen?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt helfen Ihnen gerne weiter:
Amt für Städtebau und Hochbau
Bebauungspläne im BürgerGIS aufrufen
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Für die Informationen aus dem System wird keine Haftung übernommen. Die hier zur Verfügung gestellten Daten können veraltete Informationen enthalten und sind daher nicht als Unterlage bei Rechtsgeschäften oder als Nachweis in Verfahren vor Behörden geeignet. Die Abgabe von aktuellen Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist nur über das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg möglich. Daten aus den gezeigten Bereichen sind nur als Information dargestellt und es nicht gewährleistet, dass die Daten vollständig oder in allen Teilen fehlerfrei sind.
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Hier finden Sie die neuesten Bebauungspläne in chronologischer Reihenfolge:
"Mitten im Feld II, 3. Änderung"
Zielsetzung des Änderungsverfahrens war es, die Voraussetzungen für eine angemessene bauliche Verdichtung zu schaffen, damit auf dem Grundstück Flst.-Nr. 8553 zusätzlicher Wohnraum entstehen kann.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzung
"Mitten im Feld II, 2. Änderung"
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist zum einen die räumliche Unterbringungsmöglichkeit von Pkw-Stellplätzen und deren Zufahrt für das Grundstück Flst.-Nr. 8576 zu vergrößern. Zum anderen sollen für das gesamte Plangebiet die örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf die dort enthaltenen Regelungen zu den nachzuweisenden Pkw-Stellplätzen klarstellend ergänzt werden. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über das Neubaugebiet Mitten im Feld II, jedoch ohne den Nahversorgungsbereich (Sondergebiet) im Norden des Gebiets, der bereits Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplans war.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzung
Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Hinweise
Begründung
"Mitten im Feld II, 1. Änderung"
Im Norden des Neubaugebietes „Mitten im Feld II“ sollte bereits im Ursprungsbebauungsplan ein Nahversorgungszentrum entstehen. Ziel der Bebauungsplanänderung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des nun geplanten Vorhabens. Deshalb musste der rechtskräftige Bebauungsplan „Mitten im Feld II“ für den Bereich des Sondergebiets geändert werden.
Inhaltlich bezieht sich die Änderung ausschließlich auf das rund 1 ha große Areal des geplanten Nahversorgungsbereichs (Sondergebiet Nahversorgungszentrum und Wohnen). Der Bebauungsplan ist seit 28.01.2021 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzung
Gemeinsame zeichnerische Festsetzungen
Textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Hinweise
Begründung
"Mitten im Feld II"
Das rund 8,5 ha große Wohnbaugebiet „Mitten im Feld II“ befindet sich direkt im Anschluss an das östlich gelegene Baugebiet Mitten im Feld I am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Heddesheim mit vielfältigen Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten in räumlicher Nähe. Das Gebiet wird 2019/2020 erschlossen. Das städtebauliche Konzept sieht eine Mischung verschiedener Haus- und Gebäudetypen mit Wohnangeboten für unterschiedliche Nutzer und Wohnformen sowie in der Kopfzone eine Einzelhandelsnutzung vor. Insgesamt entsteht Wohnraum für rund 510 Bewohner. Der Bebauungsplan ist seit 14.06.2019 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzungstext
Gemeinsame zeichnerische Festsetzungen
Textliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und Pflanzempfehlungen
Begründung
zusammenfassende Erklärung
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Teil des Gewerbegebietes von Heddesheim. Zur Sicherung einer geordneten Entwicklung und aus Gründen der inhaltlichen Angleichung benachbarter Bebauungsplangiebte ist die Aufstellung des Bebauungsplans städtebaulich geboten.
Der Bebauungsplan ist seit dem 10.10.2024 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Teil des Gewerbegebietes von Heddesheim. Ziel des Bebauungverfahrens war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Gewerbegebietes.
Der Bebauungsplan ist seit dem 04.11.2022 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzung, zeichn. Teil, textliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften
Begründung und Umweltbericht
Zusammenfassende Erklärung
Das Plangebiet befindet sich im Sport und Freizeigebiet zwischen den Vereinsheimen der TG und der ATB. Ziel der Bebauungsplanänderung war die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Kindergartens. Der Bebauungsplan ist seit 23.09.2021 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzung, zeichn. Teil, textl. Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Begründung, Gutachten
Das Plangebiet befindet sich an der Kreuzung Schaafeckstr., Werderstr., Ladenburgerstr., und Mannheimer Straße. Ziel des Änderungsverfahrens war die geringfügige Erweiterung des bisherigen Nutzungskatalogs des Bebauungsplans in der Form, dass künftig neben medizinischen und gesundheitlichen Nutzungen auch untergeordnet Büronutzungen als Ausnahme im geringen Umfang zugelassen werden können, Der Bebauungsplan ist seit dem 23.09.2021 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzung, planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung, textliche Festsetzungen mit zeichn. Teil
Das Plangebiet befindet sich am Ortsausgang von Heddesheim Richtung Mannheim und wurde bislang durch einen Kfz-Betrieb genutzt. Ziel der Bebauungsplanänderung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Wohnbebauung, die sich hinsichtlich ihrer Kubatur an der bestehenden Bebauung der Verlängerten Kirchbaumstraße orientiert und mit einer deutlichen Aufwertung des Ortseingangsbereiches verbunden ist. Der Bebauungsplan ist seit dem 28.01.2021 rechtskräftig.
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Übersichtsplan
Satzung
zeichnerische Festsetzungen
Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Hinweise
Begründung
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Gewerbegebiet von Heddesheim. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das rund 1,5 ha große Grundstück Flst. 6514. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Erweiterungsbaus zu schaffen. Der Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ - 2. Änderung ist seit dem 22.10.2020 rechtskräftig.
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Übersichtsplan
Satzung, Planzeichnung, Begründung
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Gewerbegebiet von Heddesheim. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Teilbereich der Grundstücke Flst.-Nr. 8159 und 8159/1. Es handelt sich dabei um eine Erweiterungsfläche von ca. 1 ha innerhalb des Betriebsgeländes der EDEKA Südwest eG, welche zwischen dem bestehenden Getränke- und Frischelager liegt. Mit der Aufstellung der o.g. Bebauungsplanänderung wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Bereitstellungshalle für die Getränkelogistik geschaffen. Der Bebauungsplan „Unteres Bäumelgewann - 1. Änderung und Erweiterung“ ist seit dem 24.10.2019 rechtskräftig.
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Räumlicher Geltungsbereich
Planungsrechtliche Festsetzungen, Planfestsetzungen, Begründung und Anlagen
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Gewerbegebiet von Heddesheim. Mit der Änderung des Bebauungsplans wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um zukünftig Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulassen zu können. Die Änderung bezieht sich nur auf diese Nutzungsarten. Alle sonstigen, bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans gelten unverändert fort.
Der Bebauungsplan ist seit 09.05.2019 rechtskräftig.
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Räumlicher Geltungsbereich
Satzung, Verfahrensvermerke, schriftliche Festsetzungen
Begründung
Das Plangebiet befindet sich im Ortskernbereich von Heddesheim zwischen der Poststraße und der Unterdorfstraße. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines öffentlichen Rad- und Fußweges zwischen Poststraße und Unterdorfstraße sowie einer an den neuen Weg angrenzenden Wohnbebauung. Der Bebauungsplan ist seit dem 05.07.2018 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzung, zeichnerischer Teil und textliche Festsetzungen
Begründung
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Großsachsener Str. und Raiffeisenstr.“ wurde das bestehende „Gewerbegebiet Kreuzmorgen“ überplant, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisen. Das rund 6,4 große Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet südlich der Großsachsener Straße. Der Bebauungsplan ist seit dem 01.03.2018 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzungstext
Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen (Anlage 1)
Textliche Festsetzungen mit planungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen (Anlage 2)
Begründung (Anlage 3)
Umweltbericht (Anlage 4)
Zusammenfassende Erklärung
Das „Areal zwischen Schaaffeckstr., Werderstr. und Johannes-Lehmann-Straße“ liegt in zentraler Lage des Ortkerns. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Heddesheimer Bevölkerung soll auf diesem ein Ärztehaus entstehen. Der Bebauungsplan ist seit dem15.2.2018 rechtskräftig. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll im Jahr 2018 begonnen werden.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen:
Übersichtsplan
Satzungstext
Planzeichnung mit zeichnerischen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Verfahrensvermerken
Textliche Festsetzungen mit planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen
Begründung
Das rund 8 ha große Wohnbaugebiet „Mitten im Feld 1“ befindet sich in attraktiver Lage am nördlichen Ortsrand der Gemeinde mit vielfältigen Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten in räumlicher Nähe und wurde 2013 erschlossen. Das städtebauliche Konzept sieht eine Mischung verschiedener Haus- und Gebäudetypen mit Wohnangeboten für unterschiedliche Nutzer und Wohnformen vor. Insgesamt entsteht Wohnraum für rund 600 Bewohner. Der Bebauungsplan ist seit 24.10.2013 rechtskräftig.
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zeichnerischer Teil
Textliche Festsetzungen
Begründung
Städtebauliches Konzept (Stand Dezember 2013)
Das Baugebiet Grabenstraße/Seeweg ist zentral und ruhig gelegen und wird erschlossen durch die Memelstraße und die Neckarstraße.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rund 0,6 Hektar. Hier sind 18 Bauplätze zur Einzelhaus- und Doppelhausbebauung entstanden. Das Baugebiet ist im Juli 2007 offiziell eingeweiht worden. Ein Baubeginn ist möglich, der Bebauungsplan ist seit 26.10.2006 rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zum Herunterladen
Festsetzungen
Begründung
zeichnerischer Teil
Das Baugebiet Östlich der Schaafeckstraße liegt ebenfalls in zentraler Lage in der Nähe des neuen Dorfplatzes, des Rathauses und den zentralen Dienstleistungs- und Versorgungsbetrieben im Ortskern von Heddesheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rund 0,67 Hektar. Hier entstehen 19 Bauplätze zur Einzelhaus- und Doppelhausbebauung. Das Baugebiet wird erschlossen durch eine neue Straße (Johannes-Lehmann-Straße), die an die Werderstraße anbindet. Ein Baubeginn ist sofort möglich. Der Bebauungsplan ist seit 20.11.2008 rechtskräftig.
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Begründung
Festsetzungen
Zeichnerischer Teil
Das Baugebiet Westlich der Uhlandstraße liegt am westlichen Ortsrand von Heddesheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rund 3,1 Hektar, wovon rund 2,2 Hektar zur Wohnbebauung zur Verfügung stehen werden. Hier sind in attraktiver Ortsrandlage rund 57 Bauplätze zur Einzelhaus- und Doppelhausbebauung entstanden. Entlang der Uhlandstraße sind auch Reihenhäuser möglich. Ein Baubeginn ist sofort möglich. Der Bebauungsplan ist seit 15.05.2008 rechtskräftig.
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Begründung
Festsetzungen
Zeichnerischer Teil
Dem Bebauungsplan Zwischen Beind- und Vorstadtstraße kommt durch seine Lage mitten im Ortskern von Heddesheim und durch die Vielzahl von ortsbildprägenden Tabakscheunen im Gebiet eine wichtige Aufgabe zu.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Zwischen Beind- und Vorstadtstraße ist circa 6 Hektar groß. Zum einen sollen die typischen Funktionen des Ortskerns, Wohnen und Versorgung, erhalten und gestärkt werden und zum anderen soll der Bebauungsplan den historisch, dörflich geprägten Bebauungszusammenhang als Identitätsmerkmale des Ortsbildes von Heddesheim bei der Fortschreibung sichern. In Anbetracht dieser Zielsetzung sind in dem Bebauungsplan baugestalterische Festlegungen (Gestaltungssatzung) aus dem Bauordnungsrecht aufgenommen. Der Bebauungsplan ist seit 28.02.2008 rechtskräftig.
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Begründung
Festsetzungen und zeichnerischer Teil