Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Gemeinderat beschlossen und setzt sich aus mehreren Elementen zusammen: der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, einer Begründung und ggfs. ergänzenden Gutachten. Die Regelungen des Bebauungsplanes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Hier finden Sie die wesentlichen Unterlagen zu den neueren, rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. Die vollständigen Bebauungspläne einschließlich ggfs. beigefügter Gutachten sowie ältere Bebauungspläne können im Bauamt eingesehen werden.
Fragen zu Bebauungsplänen?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt helfen Ihnen gerne weiter:
Amt für Städtebau und Hochbau
06203 101-232