Klimaschutz als politisches Handlungsziel der kommunalen Daseinsvorsorge
Das Umweltförderprogramm der Gemeinde Heddesheim hat zum Ziel, private Haushalte bei der Umsetzung nachfolgender Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz zu motivieren und zu fördern: Einsparung von Treibhausgasen, Beitrag zur Energiewende, Erhalt und Förderung der Biodiversität, Klimawandelanpassung.
Das Förderprogramm gliedert sich in drei Maßnahmenbereiche:
- Sanierung Gebäudehülle (Dämmung Außenwand, Dach, oberste Geschossdecke und Kellerdecke)
- Erneuerbare Energien (Photovoltaik an Gebäuden, steckerfertige PV-Anlage)
- Nachhaltige Wassernutzung (Regenwassernutzung, Entsiegelung, Dachbegrünung)
Die Gemeinde fördert oben aufgeführte Maßnahmenbereiche im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2024. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht daher nicht. Mit der Maßnahme darf vor Beantragung und Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen worden sein. Dabei gelten als Beginn bereits die konkrete Auftragserteilung bzw. der Kauf. Hiervon ausgenommen ist die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen. Die Fördermittel sind bei der Gemeinde online mit dem entsprechenden Online-Antragsformular zu beantragen. Die Inhalte der Richtlinie zum Umweltförderprogramm bilden die Grundlage zur Bewilligung.
Der ANTRAG AUF FÖRDERUNG kann online gestellt werden. Die entsprechenden Links zu den Online-Anträgen sind unter "LINKS ZU DEN ONLINE-ANTRAGSFORMULAREN" aufgelistet.
Nach ABSCHLUSS DER MAßNAHME kann die AUSZAHLUNG DER FÖRDERMITTEL mit dem Online-Formular "Verwendungsnachweis zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Heddesheim" gestellt werden.
Hier kann die Richtlinie zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Heddesheim 2024 eingesehen werden.