Online-Vormerkung für einen Platz im Kindergarten

Die Vormerkung für einen Platz in einem Kindergarten in Heddesheim erfolgt zentral und ausschließlich online über unser Onlineportal:

VORMERKUNG KINDERGARTEN


Hinweis: Detaillierte Informationen zur Kindergartenplatzvergabe in Heddesheim finden Sie in der Rubrik "Kinderbetreuung allgemein".

Fristen

Für Kinder, die im Laufe des ersten Kindergartenhalbjahres (September bis Januar) 3 Jahre alt werden, müssen die Vormerkungen bis zum 15.01. des Jahres, in welchem das Kindergartenjahr beginnt, vorgenommen werden.

Für Kinder, die im Laufe des zweiten Kindergartenhalbjahres (Februar bis Juni) 3 Jahre alt werden, ist eine Vormerkung bis zum 15.08. des voherigen Jahres erforderlich.

Werden die Vormerkungen nicht innerhalb dieser Fristen getätigt, können sie erst in der darauffolgenden Kindergartenplatzvergabe, sprich ein halbes Jahr später, berücksichtigt werden.

Wunschkindergarten

Informieren Sie sich gerne im Vorfeld über die Heddesheimer Kindergärten. Eine persönliche Kontaktaufnahme mit den für Sie infrage kommenden Einrichtungen ist jederzeit möglich und auch wünschenswert.

Bei der Vormerkung können Sie Ihre Wunscheinrichtung angeben und bis zu zwei Alternativen vermerken. Die Wünsche werden bei der Vergabe entsprechend ihrer Priorität berücksichtigt, soweit es die Platzsituation in den angegebenen Kindergärten unter Einhaltug der Vergaberichtlinien (Platzvergabe nach Geburtsdatum, ältere vor jüngeren Kindern) zulässt.

Hauptwohnsitz

Die Aufnahme in einen Heddesheimer Kindergarten setzt voraus, dass das Kind in Heddesheim seinen Hauptwohnsitz hat.

Zuzüge

Sie können Ihr Kind für einen Kindergartenplatz vormerken lassen, sofern Sie bis zum Eintrittsdatum nach Heddesheim umziehen werden. Bitte geben Sie in diesem Fall bei der Vormerkung im Feld „Zusätzliche Informationen“ die Zuzugsadresse sowie das genaue Zuzugsdatum an. Andernfalls können wir Ihr Kind bei der Platzvergabe nicht berücksichtigen. Spätestens mit Eintritt in den Kindergarten muss der neue Hauptwohnsitz nachgewiesen werden.

Für Zuzüge gelten die oben genannten Fristen.

Ganztagsbetreuung

Der Bedarf an einem Ganztagesplatz ist nach der Zusage mit Rückgabe der Anmeldeunterlagen anzugeben / nachzuweisen. Grundsätzlich sind Ganztagesplätze berufstätigen Eltern bzw. Alleinerziehenden vorbehalten. Ein Nachweis der Arbeitszeiten ist erforderlich.

Andere wichtige Gründe, welche eine Ganztagesbetreuung erforderlich machen, sind mit Rückgabe des Anmeldeformulars entsprechend anzugeben.