Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung Haushaltsplan 2024 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2024
Haushaltsplan 2024
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Verfügung vom 19.03.2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2024 und die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim für das Wirtschaftsjahr 2024 bestätigt sowie den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 371.500 € für die Zwecke der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim 2024 liegen gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 02. April bis einschließlich 10. April 2024 zur Einsichtnahme während den Geschäftsstunden beim Bürgermeisteramt, Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, Finanzverwaltung Zimmer 41, öffentlich aus.
Heddesheim, 28. März 2024
Achim Weitz
Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 07.03.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 34.627.200 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 34.477.000 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 150.200 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 1.700.000 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 1.700.000 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 1.850.200 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 33.987.200 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
31.524.600 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 2.462.600 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.431.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 7.431.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -1.999.500 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 463.100 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 450.700 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | -450.700 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 12.400 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf | 0 EUR |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird festgesetzt auf | 0 EUR |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
3.000.000 EUR |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1.für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 320 v. H. der Steuermessbeträge.
Heddesheim, 08. März 2024
Achim Weitz
Bürgermeister
Festsetzung des Wirtschaftsplans der WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE HEDDESHEIM
für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund des § 14 Abs.1 des Eigenbetriebsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit §§ 39 Abs. 2 Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 07.03.2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt beschlossen.
§ 1 Erfolgsplan
1.1 Summe Erträge | 1.462.500 € |
1.2 Summe Aufwendungen | 1.387.000 € |
1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 75.500 € |
§ 2 Liquiditätsplan
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans | 291.500 € |
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -513.000 € |
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -221.500 € |
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit |
221.500 € |
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) |
0 € |
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 0 € |
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 371.500 € festgesetzt |
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350.000 € festgesetzt. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
Heddesheim, 08. März 2024
Achim Weitz
Bürgermeister