Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege


Vor diesem Hintergrund möchte das Bürgermeisteramt alle Straßenanlieger auf ihre Verpflichtungen, zu denen die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht des Gehweges zählen, hinweisen.

Zur Reinigung gehört die Beseitigung von Schmutz, Unkraut und auch die Laubbeseitigung auf dem Gehweg entlang Ihres Grundstücks. Gereinigt werden muss immer dann, wenn es nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung erforderlich erscheint. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es z. B. bei Nässe zu Rutschgefahr führen könnte.

In den Wintermonaten stellt die Gemeinde Heddesheim, wie jedes Jahr, Sand für das Bestreuen der Gehwege zur Verfügung. Dieser kann beim Bauhof in der Großsachsener Straße 35 abgeholt werden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.

Diese Pflichten gelten auch für Grundstückseigentümer von unbebauten Grundstücken.

Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie daher, Ihren Verpflichtungen als Anlieger nachzukommen und die Gehwege Heddesheims zu pflegen.

Die Vorschriften im Detail können Sie der beiligenden Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege entnehmen.

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim