Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
„Ortskern III – Areal zwischen Schul- und Unterdorfstr.“


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.01.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ortskern III – Areal zwischen Schul- und Unterdorfstr.“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.

Um die Sanierungsziele verwirklichen zu können, besteht die Notwendigkeit einen Bebauungsplan für diesen Teilbereich des Quartiers aufzustellen. Mit Hilfe des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich geordnete Entwicklung geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des rund 1,8 ha großen Plangebiets wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: durch die Schulstraße
Im Osten: durch die Grundstücke FlSt.-Nrn. 297 und 311
Im Süden: durch die Unterdorfstraße
Im Westen: durch die Grundstücke FlSt.-Nrn. 366 und 292

Der genaue räumliche Geltungsbereich kann beiliegender Planskizze entnommen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Heddesheim, den 03.02.2022

Kessler

Bürgermeister

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Gemeinde Heddesheim