Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Areal zwischen Schaafeckstr., Werderstr. und Johannes-Lehmann-Str. – 1. Änderung“
und Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Areal zwischen Schaafeckstr., Werderstr. und Johannes-Lehmann-Str. – 1. Änderung“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.11.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Areal zwischen Schaafeckstr., Werderstr. und Johannes-Lehmann-Str. – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
Zielsetzung des Änderungsverfahrens ist die Erweiterung des bisherigen Nutzungskatalogs in der Form, dass künftig auch ausnahmsweise Büronutzungen in einem beschränkten Umfang zugelassen werden können.
Der räumliche Geltungsbereich des rund 1.300 m² großen Plangebiets umfasst den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Areal zwischen Schaafeckstr., Werderstr. und Johanenes-Lehmann-Str. und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: | durch das angrenzende Wohnhaus (Schaafeckstr. 23a, FlSt. 432) sowie die unbebauten Grundstücke FlSt-.Nrn. 8242 und 8243 |
Im Osten: |
durch die Johannes-Lehmann-Straße sowie die beiden Grundstücke FlSt.-Nrn. 8242 und 8243 |
Im Süden: | durch die Werderstraße |
Im Westen: | durch die Schaafeckstraße |
Der räumliche Geltungsbereich kann beiliegender Planskizze entnommen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 01.07.2021 hat der Gemeinderat den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und die Verwaltung ermächtigt, die Öffentlichkeit am Planverfahren zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Form einer sog. „Offenlage“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Der zur Einsichtnahme ausliegende Entwurf der Bebauungsplanänderung (Stand: 05.05.2021) besteht aus planungsrechtlichen Festsetzungen in Textform und einer beigefügten Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Bebauungsplanänderung dargestellt sind.
Die zuvor genannten Bebauungsplanunterlagen liegen in der Zeit vom
23.07.2021 bis einschließlich 23.08.2021
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, 2. OG, Zimmer Nr. 32
von Montag bis Freitag | vormittags | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Dienstag (auch) | nachmittags | von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag (auch) |
nachmittags |
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft, Bauen & Umwelt/Bebauungspläne/Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.
Ebenfalls kann sich die Öffentlichkeit zu den angegebenen Öffnungszeiten im Amt für Städtebau und Hochbau über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Heddesheim, den 15.07.2021
Bürgermeisteramt