Geänderte Corona-Verordnung in der ab 19. April 2021 gültigen Fassung


Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Da im Rhein-Neckar-Kreis die Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin überschritten wird, greift die in der Corona-Verordnung geregelte „Notbremse“.

Ab Mittwoch, 21. April 2021 gelten im Rhein-Neckar-Kreis damit unter anderem die folgende Regelungen:

  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt.
  • Von 21 bis 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen.
  • Geschlossen sind Bau- und Raiffeisenmärkte. Click&Collect bleibt für alle geschlossenen Einzelhandelsbetriebe weiterhin möglich.
  • Sport darf nach wie vor im Freien und geschlossenen Räumen nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosme-tischen Fußpflegen oder ähnlichen Einrichtungen bleibt untersagt.
  • Bei Friseurdienstleistungen muss der Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder einer bestätigten Infektion erbracht werden.

Aktuelle Corona-VerordnungFragen und Antworten rund um die aktuelle Verordnung

Eine Übersicht über alle derzeitigen Regelungen finden Sie hier:

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim