Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS)


Gemeinde Heddesheim
Rhein-Neckar-Kreis

Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO in der Fassung vom 24.07.2000 zuletzt geändert am 15.10.2020)) sowie §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG in der Fassung vom 17.03.2005 zuletzt geändert am 07.11.2017)) hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim am 10.12.2020 folgende

Satzung

zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) beschlossen:

§ 1
§ 38 Höhe der Abwassergebühren wird wie folgt geändert:

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 36) beträgt je m³ Abwasser: 1,08 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 36a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,48 €.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 1,08 €.

Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 36a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.

§ 2

In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind


Heddesheim, 17.12.2020

Kessler
Bürgermeister
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim