Verband für Grünschnittkompostierung Bergstraße
Haushaltssatzung sowie Haushaltsplan 2020

Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2020

01.01.2020-31.12.2020
   
Aufgrund der §§ 6 und 9 der Satzung des Verbandes für Grünschnittkompostierung „Bergstraße“ vom 01.01.2002 i. V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.12.2015 (Ges. Bl. S. 577) mit den jeweiligen Änderungen hat die Verbandsversammlung am 13. Februar 2020 folgende

Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2020

beschlossen: 

§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
   
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 410.300 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen
410.300 €
1.3 Ordentliches Ergebnis 0 €
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren 0 €
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 0 €
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 €
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwenungen 0 €
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis 0 €
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis 0 €



2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 349.700 €
2. 2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus la
fender Verwaltungstätigkeit
363.550 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit -13.850 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 353.000 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 353.000 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 0 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -13.850 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €
2.9 Gesamtbetrag der A
szahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsbestands, Saldo des Finanzhaushalts -13.850 €
 
§ 2
Kassenkredite
   
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:80.000 €

§ 3
Umlagen
   
Eine Investitionsumlage nach § 10 der Verbandssatzung in Höhe von 353.000 € wird von den Verbandsgemeinden erhoben. 
Eine Betriebskostenumlage nach § 11 der Verbandssatzung in Höhe von 53.550 € wird von den Verbandsgemeinden erhoben. 

§ 4
Stellenplan
   
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.
   
   
Weinheim, 13. Februar 2020
 
gez. Oberbürgermeister Manuel Just 
Verbandsvorsitzender 
   
 
 
Vorstehende Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Regierungspräsidiums vom 03.04.2020 aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 89 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg als gesetzmäßig bestätigt.
Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan 2020 liegen in Weinheim, dem Sitz des Verbandes, in der Weinheim Galerie im Amt für Immobilienwirtschaft, Dürrestraße 2, Zimmer 221, in der Zeit vom 05.05.2020 bis einschließlich 14.05.2020, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Wir bitten aufgrund der Corona-Krise um vorherige Termin-
vereinbarung zur Einsicht unter der Telefonnummer 06201 – 82 318.
(Dienstzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr).
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Redakteur / Urheber
Verband für Grünschnittkompostierung Bergstraße
Hammerweg 69, 69469 Weinheim