Verband für Grünschnittkompostierung Bergstraße
Haushaltssatzung sowie Haushaltsplan 2020
Amtliche Bekanntmachung
07.05.2020
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2020
01.01.2020-31.12.2020
für das Haushaltsjahr 2020
01.01.2020-31.12.2020
Aufgrund der §§ 6 und 9 der Satzung des Verbandes für Grünschnittkompostierung „Bergstraße“ vom 01.01.2002 i. V. mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.12.2015 (Ges. Bl. S. 577) mit den jeweiligen Änderungen hat die Verbandsversammlung am 13. Februar 2020 folgende
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2020
für das Haushaltsjahr 2020
beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 410.300 € |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen |
410.300 € |
1.3 | Ordentliches Ergebnis | 0 € |
1.4 | Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | 0 € |
1.5 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis | 0 € |
1.6 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 € |
1.7 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwenungen | 0 € |
1.8 | Veranschlagtes Sonderergebnis | 0 € |
1.9 | Veranschlagtes Gesamtergebnis | 0 € |
2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 349.700 € |
2. 2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus la fender Verwaltungstätigkeit |
363.550 € |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit | -13.850 € |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 353.000 € |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 353.000 € |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | 0 € |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -13.850 € |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
2.9 | Gesamtbetrag der A szahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
0 € |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsbestands, Saldo des Finanzhaushalts | -13.850 € |
§ 2
Kassenkredite
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf:80.000 €
§ 3
Umlagen
Umlagen
Eine Investitionsumlage nach § 10 der Verbandssatzung in Höhe von 353.000 € wird von den Verbandsgemeinden erhoben.
Eine Betriebskostenumlage nach § 11 der Verbandssatzung in Höhe von 53.550 € wird von den Verbandsgemeinden erhoben.
§ 4
Stellenplan
Stellenplan
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.
Weinheim, 13. Februar 2020
gez. Oberbürgermeister Manuel Just
Verbandsvorsitzender
Vorstehende Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Regierungspräsidiums vom 03.04.2020 aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 89 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg als gesetzmäßig bestätigt.
Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan 2020 liegen in Weinheim, dem Sitz des Verbandes, in der Weinheim Galerie im Amt für Immobilienwirtschaft, Dürrestraße 2, Zimmer 221, in der Zeit vom 05.05.2020 bis einschließlich 14.05.2020, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Wir bitten aufgrund der Corona-Krise um vorherige Termin-
vereinbarung zur Einsicht unter der Telefonnummer 06201 – 82 318.
(Dienstzeiten: Montag, Dienstag und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr).
Verband für Grünschnittkompostierung Bergstraße
Hammerweg 69, 69469 Weinheim
Hammerweg 69, 69469 Weinheim