Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes "Mitten im Feld II"



Gemeinde:   Heddesheim
Landkreis:    Rhein-Neckar-Kreis
Umlegungsausschuss:   „Mitten im Feld II“
Umlegung:     „Mitten im Feld II“
Gemarkung: Heddesheim

 
1.       Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
 
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Heddesheim hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 den Umlegungsplan „Mitten im Feld II“ gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3643) für folgende Flurstücke der Gemarkung Heddesheim aufgestellt:
Flst.Nr. 2218, 2219, 2221, 2223, 2224, 2225, 2227, 2229, 2230, 2231, 2232, 2232/1, 2234, 2235, 2236/1, 2237/1, 2237/2, 2277 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit einer Fläche von 951 m² einbezogen), 7662, 7663, 7664, 7665, 7666, 7667, 7668, 7669, 7672 (hiervon ist ein östlicher Teil mit einer Fläche von 759 m² einbezogen) und 8439 (hiervon ist ein nördlicher Teil mit einer Fläche von 210 m² und ein mittlerer Teil mit einer Fläche von 26 m² einbezogen).
 
Der Umlegung liegt der seit 14.06.2019 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Mitten im Feld II“ zugrunde.
 
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 3/1, 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 4, 5, 6, 7, 7/1, 7/2, 8, 8/1, 8/2, 8/3, 9, 10, 10/1, 10/2, 10/3, 10/4, 11, 11/1, 11/2, 12, 13, 14, 15, 16, 16/1, 16/2, 17, 18, 18/1, 18/2, 18/3, 18/4, 19, 20, 20/1, 20/2, 21, 22, 22/1, 22/2, 22/3, 22/4, 22/5, 22/6 und 22/7.
 
 
2.         Einsichtnahme in den Umlegungsplan
 
Der Umlegungsplan kann auf dem Rathaus der Gemeinde Heddesheim während der Dienststunden eingesehen werden. Der Umlegungsplan kann nur von demjenigen und nur insoweit eingesehen werden, als ein berechtigtes Interesse dafür dargelegt wird. Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
 
 
3.         Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
 
In der Bekanntmachung der Gemeinde Heddesheim vom 19.07.2018 über den Umlegungsbeschluss ist zur Anmeldung von Rechten aufgefordert worden. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die Frist zur Anmeldung von Rechten für die innerhalb des Umlegungsgebietes liegenden Grundstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
 
 
Heddesheim, den 01.08.2019
 
 
gez. Kessler, Bürgermeister
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
„Mitten im Feld II“