Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan "Unteres Bäumelgewann", 1. Änderung und Erweiterung


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes „Unteres Bäumelgewann“, 1. Änderung und Erweiterung gebilligt und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
 
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Teilbereich der Grundstücke Flst.-Nr. 8159 und 8159/1. Es handelt sich dabei um eine Erweiterungsfläche von ca. 1 ha innerhalb des Betriebsgeländes der EDEKA Südwest eG, welche zwischen dem bestehenden Getränke- und Frischelager liegt.
 
Mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Bereitstellungshalle für die Getränkelogistik geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Änderung kann nachfolgendem Lageplan entnommen werden.
 
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich seiner Bestandteile, Begründung und Anlagen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 09. August 2019 bis einschließlich 10. September 2019
 
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Bauamt, 3. OG, Zimmer Nr. 40
von Montag bis Freitag  vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag   nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag auch nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
       
öffenlich ausgelegt.
 
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bebauungspläne/Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.
 
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bauamt, Zimmer 40, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und der Beschlussfassung über die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
 
Heddesheim, den 01.08.2019
 
 
 
Kessler
Bürgermeister
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim