Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Unteres Bäumelgewann", 1. Änderung und Erweiterung


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.05.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Unteres Bäumelgewann“, 1. Änderung und Erweiterung gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
 
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Teilbereich der Grundstücke Flst.-Nr. 8159 und 8159/1. Es handelt sich dabei um eine Erweiterungsfläche von ca. 1 ha innerhalb des Betriebsgeländes der EDEKA Südwest eG, welche zwischen dem bestehenden Getränke- und Frischelager liegt.
 
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann nachfolgendem Lageplan entnommen werden.
 
Mit der Aufstellung der o.g. Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiteren Halle geschaffen werden.
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
 
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
 
 
Heddesheim, 11.07.2019
 
 
 
gez. Kessler
Bürgermeister
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim