Öffentliche Bekanntmachung:Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes "Mitten im Feld II" gem. § 3 Abs. 1 BauGB



Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner Sitzung vom 15.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mitten im Feld II“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
 
Mit der Neuaufstellung des o.g. Bebauungsplans verfolgt die Gemeinde als Zielsetzung die Ausweisung eines weiteren Wohnbaugebietes mit der Bezeichnung „Mitten im Feld II“ im westlichen Anschluss an das bestehende Wohnbaugebiet „Mitten im Feld I“.
 
Der räumliche Geltungsbereich des rund 8,0 ha großen Plangebiets wird wie folgt begrenzt:
 
Im Norden: durch die K4236/Ringstraße (FlSt-.Nr. 7684/2) sowie den bestehenden Kreisverkehrsplatz (FlSt.-Nr. 8444)
Im Osten: durch den bestehenden Weg (FlSt.-Nrn. 8439 und 8335)
Im Süden: durch die Gärten der nördlich der Johann-Sebastian-Bach-Straße gelegenen Wohnhäuser (FlSt.-Nrn. 3571-3581)
Im Westen: durch den bestehenden Wirtschaftsweg (FlSt.-Nrn. 2277 und 7662)

Der räumliche Geltungsbereich kann beiliegender Planskizze entnommen werden.
 
Um die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der Vorentwurf des o.g. Bebauungsplans (Stand: 13.07.2018) bestehend aus:
-        Zeichnerischem Teil, M. 1:1.000
-        Textlichen Festsetzungen
         (planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Hinweise)
-        Begründung
 
sowie folgenden ergänzenden Unterlagen:
-        Artenschutzfachliche Prüfung 2017
-        Einzelhandelskonzept 2017
 
in der Zeit
vom 10.08.2018 bis einschließlich 10.09.2018
 
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Bauamt, 3. OG, Zimmer 40
von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag auch nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.
 
Während der Auslegungsfrist können die Bebauungsplanunterlagen eingesehen werden. Dabei besteht die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung. Stellungnahmen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bis 10.09.2018 eingereicht werden.
 
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die zuvor genannten Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Offenlage Bebauungspläne“ einzusehen.
 
 
Heddesheim, den 02.08.2018
 
Kessler
Bürgermeister

 
 

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim