Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen


Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Heddesheim für die Amtszeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 beim Amtsgericht Weinheim und Landgericht Mannheim


Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.05.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Mannheim und das Amtsgericht Weinheim gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 04.06.2018 bis 11.06.2018 zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Heddesheim, Hauptverwaltung, Fritz-Kessler-Platz, Zimmer 21, öffentlich aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Heddesheim, 18.05.2018

Kessler
Bürgermeister
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Gemeinde Heddesheim