Öffentliche Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes "Zwischen Poststr. und Unterdorfstr." sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB
12.04.2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.03.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Poststr. und Unterdorfstr.“ sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines öffentlichen Fußweges zwischen Poststraße und Unterdorfstraße sowie einer angrenzenden Wohnbebauung. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich des rund 850 m² großen Plangebiets umfasst die folgenden Grundstücke und kann beiliegender Planskizze entnommen werden:
Gemarkung Heddesheim, Flst-Nrn.: 330/2, 3048, 3048/3
Der o.g. Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan (Stand: 16.03.2018) bestehen aus
-einem gemeinsamen zeichnerischen Teil,
-den textlichen Festsetzungen
sowie
-der beigefügten Begründung
und liegen in der Zeit vom 20.04.2018 bis einschließlich 22.05.2018
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Bauamt, 3. OG, Zimmer Nr. 40
von Montag bis Freitag vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag (auch) nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag (auch) nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bebauungspläne/Offenlage Bebauungspläne“ einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Bauamt, Zimmer 40, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Heddesheim, den 12.04.2018
Kessler
Bürgermeister
Gemeinde Heddesheim