Öffentliche Bekanntmachung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanes "Zwischen Großsachsener Straße und Raiffeinsenstraße" gem. § 3 Abs. 1 BauGB


 
Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner Sitzung vom 23.03.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Großsachsener Straße und Raiffeisenstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen.
 
Mit der Neuaufstellung  des o.g. Bebauungsplans soll das bisherige „Gewerbegebiet Kreuzmorgen“ überplant und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden, die insbesondere den Belangen der örtlichen Wirtschaft, die Erhaltung zentraler Versorgungsbereiche sowie den Anforderungen an gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen Rechnung trägt.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Großsachsener Straße und Raiffeisenstraße“ wird wie folgt umgrenzt:
 
Im Norden: durch die Großsachsener Straße L 541
Im Osten: durch die Flstke 7800, 7804 sowie die Industriestraße
Im Süden: durch die Raiffeisenstraße und deren Verlängerung Flstk 7826
Im Westen: durch den bestehenden Feldrandweg Flstk. 7841
 
Der  rund 6,4 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan vom 11.03.2016 entnommen werden.
 
Um die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der Vorentwurf des o.g. Bebauungsplans (Stand: 26.09.2017) bestehend aus:
- Zeichnerischem Teil, M. 1:1.000
- Textlichen Festsetzungen(planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Hinweise)
- Begründung 

sowie folgenden ergänzenden Unterlagen:
- Entwurf Schalltechnische Untersuchung, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft (26.09.2017)
- Entwurf Einzelhandelskonzept, GMA (17.07.2017) 

in der Zeit
vom 19.10.2017 bis einschließlich 20.11.2017
 
im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Bauamt, 3. OG, Zimmer 40
 
von Montag bis Freitag           vormittags      von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag                                 nachmittags    von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag auch                    nachmittags    von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
 
öffentlich ausgelegt.
 
Während der Auslegungsfrist können die Bebauungsplan-Unterlagen eingesehen werden. Dabei besteht die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung. Stellungnahmen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift bis 20.11.2017 eingereicht werden.
 
Heddesheim, den 12.10.2017
 
Kessler
Bürgermeister
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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim