Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Am Bundesbahnhof/Benzstraße"


Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim in seiner Sitzung am 22.06.2017 folgende Satzung beschlossen:

§1
 
Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
„Am Bundesbahnhof/Benzstraße“


Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Am Bundesbahnhof/Benzstraße“ vom 01.10.2015, öffentlich bekannt gemacht am 08.10.2015, wird erweitert.
 
Der räumliche Geltungsbereich des förmlich festgelegten erweiterten Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan vom 29.05.2017. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Durchführungszeitraum


Die Durchführung der Sanierung soll gemäß § 142 Abs. 3 BauGB bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein.
§ 3 Verfahren
 
Die Sanierungsmaßnahme wird weiterhin im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
 
Die Satzungsänderung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Am Bundesbahnhof/Benzstraße“ wird gem. § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
 
Heddesheim, den 23.06.2017
 
gez. Kessler, Bürgermeister
 

Hinweise:
 
Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort genannten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist.
 
Die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder die Mängel der Abwägung sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Heddesheim geltend zu machen.
 
Die Satzung einschließlich Begründung sowie der Lageplan können ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung während der Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung, von jedermann eingesehen werden.
 
Heddesheim, den 29.06.2017
Bürgermeisteramt
 
 
gez. Kessler, Bürgermeister
 
 
 
Auskünfte erteilt das Bauamt Heddesheim unter Telefon: 06203-101-230 oder die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung unter Telefon: 0721/35454-244.
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Gemeinde Heddesheim