Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis zur Gebietsfestlegung der Sperrzone II und Festlegung der Seu-
chenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszone
Medieninformation des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis für die Afrikanische Schweinepest vom 06.09.2024 bezüglich der erneuten Anpassung der Allgemeinnverfügung, Voraussetzungen für die Jagd, Zaunbau von Hüttenfeld nach Hemsbach.
Im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis eine Allgemeinverfügung bezüglich Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern erlassen.
Das Landratsamt informiert in der Medieninformation darüber, was Bürger, Urlauber und LKW-Fahrer ab sofort beachten müssen. Der Verzehr von Wildbret ist bedenkenlos möglich.
Sie interessieren sich für Elektromobilität oder planen sich ein Elektroauto anzuschaffen? Sie möchten mehr über private und öffentliche Lademöglichkeiten erfahren oder haben Fragen zu möglichen Förderungen beim Umstieg auf Elektromobilität?
Angepasste Impfstoffe von BioNTech und Moderna sind in den drei Impfstützpunkten des Rhein-Neckar-Kreises ab Donnerstag, 15. September, verfügbar. Buchungen ab Dienstag, 13. September, online oder per Telefon möglich
Landratsamt rät, geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die privat untergebracht sind, bei der zuständigen Kommune zu melden / „Service-Point Ukraine“ im Heidelberger Czernyring 22/12 als Anlaufstelle zur Klärung ausländerrechtlicher Fragen / Impfangebot vor Ort
Wegen Überschreitung der 500er-Inzidenz: Ab Mittwoch, 26. Januar, gelten für nicht-immunisierte Personen nächtliche Ausgangsbeschränkungen / Verlassen des Hauses zwischen 21 und 5 Uhr für Nichtgeimpfte/-genesene nur noch mit triftigem Grund möglich
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis trägt zum Erfolg der Impfkampagne bei / Erstimpfungen in PHV, Weinheim und Sinsheim ohne Termin möglich / Impfhelden-Portal wird reaktiviert
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage, haben sich Bund und Länder verständigt die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, neue Einschränkungen.
Im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg können die Erleichterungen, die die neue Inzidenzstufe 1 ermöglicht, bereits mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung ab Montag, 28. Juni, umgesetzt werden.
Erlass des Landes Baden-Württemberg wird nach einheitlichen Maßstäben in der Region umgesetzt – Nächtliche Ausgangsbeschränkungen in drei Kreisen mit einer Inzidenz über 50 und diffusem Infektionsgeschehen
Der Weihnachtsbaumverkauf auf dem Dorfplatz startet wieder mit zwei Terminen.
Und auch die Schülerinnen und Schüler der Karl-Drais-Schule bereichern unseren Wochenmarkt aufs Neue.
der Gemeinde Heddesheim zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
der Gemeinde Heddesheim zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Die Landesregierung hat mit Wirkung vom 10. Juni 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert.
Die Landesregierung hat am 27. Mai 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Anbei finden Sie die aktuellste Fassung.
Ab Donnerstag, 21. Mai, also pünktlich zu Christi Himmelfahrt, gilt an Wochenenden und Feiertagen wieder der normale Feiertags- bzw. Wochenendfahrplan für die Busse und Bahnen der rnv.
16. Mai 2020: Die Landesregierung hat am 9. Mai 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus neu erlassen. Anbei finden Sie die aktuellste Fassung vom 16.05.2020.
Die Landesregierung hat am 9. Mai 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Anbei finden Sie die aktuellste Fassung.
Das Sozialministerium hat am 02. Mai 2020 eine neue Fassung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Con-2 vom 10. April 2020 erlassen.
Mund- und Nasenschutz in Bus und Bahn zwingend vorgeschrieben - rnv bietet Montag bis Freitag bald wieder reguläres Angebot - Fahrplan bleibt in den Abendstunden und am Wochenende reduziert - Mobilitätszentralen öffnen wieder
Die Landesregierung hat am 23. April 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Anbei finden Sie die aktuellste Fassung.
Mund- und Nasenschutz in Bus und Bahn zwingend vorgeschrieben - rnv bietet Montag bis Freitag bald wieder reguläres Angebot - Fahrplan bleibt in den Abendstunden und am Wochenende reduziert - Mobilitätszentralen öffnen wieder
Die Landesregierung hat am 17. April 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Anbei finden Sie die aktuellste Fassung.
Das Sozialministerium hat am 10. April 2020 eine Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Con-2 erlassen. Anbei finden Sie die Verordnung.
Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Unteres Bäumelgewann", 1. Änderung und Erweiterung gem. § 3 Abs. 2 BauGB