Dienstleistung

Sperrmüll entsorgen

Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die aus Privathaushalten stammen und die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen. Als Sperrmüll werden zum Beispiel Betten, Matratzen, Polstermöbel, Schrankteile, Tische, Stühle, Stehlampen, Spiegel, Koffer, Bügelbretter, Teppiche, Fahrräder, Sportgeräte und Gartenmöbel angenommen. Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen, Sanitärkeramik oder verschmutzte Tapeten gehören nicht zum Sperrmüll und sind als Bauschutt getrennt zu entsorgen.

Altholz und Sperrmüll sind getrennt voneinander bereitzustellen.

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

Nicht zu Sperrmüll zählen:

  • Metallteile (Schrottsammlung)
  • Elektrogeräte (Elektrogerätesammlung)
  • Kartonage (Grüne Tonne Plus)
  • Styropor (Grüne Tonne Plus)
  • sonstige Verpackungen (Grüne Tonne Plus)
  • Waschbecken, WC-Schüsseln aus Keramik (Bauschuttdeponie)
  • Bauschutt (Bauschuttdeponie)

Nicht zu Altholz zählen:

  • Fenster (Anlieferung Abfallanlage)
  • Behandelte Hölzer (Anlieferung Abfallanlage)
  • Äste und Zweige (Grünschnittsammlung)
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Verfahrensablauf

Sie können pro Person in einem Jahr zwei Mal Sperrmüll/Altholz und zwei Mal Schrott/Elektrogeräte bis jeweils 4 cbm kostenlos anmelden.

Informationen zur Abholung von Sperrmüll/Altholz und Elektroschrott erhalten Sie auf der Internetseite der AVR https://www.avr-kommunal.de/sperrmuell-und-altholz/

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Sonstiges

Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.

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Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung