Dienstleistung
Sperrmüll entsorgen
Sperrmüll sind sperrige Abfälle, die aus Privathaushalten stammen und die nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen. Als Sperrmüll werden zum Beispiel Betten, Matratzen, Polstermöbel, Schrankteile, Tische, Stühle, Stehlampen, Spiegel, Koffer, Bügelbretter, Teppiche, Fahrräder, Sportgeräte und Gartenmöbel angenommen. Abfälle aus Renovierungen oder Umbau wie alte Fliesen, Sanitärkeramik oder verschmutzte Tapeten gehören nicht zum Sperrmüll und sind als Bauschutt getrennt zu entsorgen.
Altholz und Sperrmüll sind getrennt voneinander bereitzustellen.
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Nicht zu Sperrmüll zählen:
- Metallteile (Schrottsammlung)
- Elektrogeräte (Elektrogerätesammlung)
- Kartonage (Grüne Tonne Plus)
- Styropor (Grüne Tonne Plus)
- sonstige Verpackungen (Grüne Tonne Plus)
- Waschbecken, WC-Schüsseln aus Keramik (Bauschuttdeponie)
- Bauschutt (Bauschuttdeponie)
Nicht zu Altholz zählen:
- Fenster (Anlieferung Abfallanlage)
- Behandelte Hölzer (Anlieferung Abfallanlage)
- Äste und Zweige (Grünschnittsammlung)
Sie können pro Person in einem Jahr zwei Mal Sperrmüll/Altholz und zwei Mal Schrott/Elektrogeräte bis jeweils 4 cbm kostenlos anmelden.
Informationen zur Abholung von Sperrmüll/Altholz und Elektroschrott erhalten Sie auf der Internetseite der AVR https://www.avr-kommunal.de/sperrmuell-und-altholz/
keine
keine
Für Altholz, Altautos und Elektroschrott gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung.
die jeweilige örtliche Satzung