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Kinderreisepass erstmalig beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Alter und Reiseziel sind das:

  • Kinderreisepass
  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist z.B. für Südostasien und für eine visafreie Einreise in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Kinderreisepass oder Personalausweis einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Kinderreisepass/Personalausweis genügt.

Kinderreisepass

Für den Kinderreisepass gibt es Altersbeschränkungen: Er kann nur für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Jedes deutsche Kind unter 12 Jahren hat Anspruch auf einen Kinderreisepass oder einen Reisepass.

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Kinderreisepass ein Jahr gültig. Er kann höchstens bis zu einem Alter von 12 Jahren mehrmals, jeweils um ein Jahr verlängert werden. Der Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. Dann muss der Kinderreisepass neu ausgestellt werden.

Das Lichtbild und persönliche Angaben können aktualisiert werden.

Unterschiede zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

Im Gegensatz zum Reisepass enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert sind.

Die Kosten sind geringer als bei einem Reisepass oder Personalausweis.

Der Kinderreisepass kann in der Regel sofort ausgestellt werden.

Reisepass

Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist (z.B. Babyfoto), wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.

Personalausweis als Passersatz

Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.

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Team
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist noch nicht 12 Jahre alt.

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Verfahrensablauf

Sie müssen den Kinderreisepass persönlich beantragen.

Beide Elternteile müssen den Antrag gemeinsam stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und sie zusammenleben. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen. Bezüglich weiterer Besonderheiten im Einzelfall wird empfohlen, sich im Vorfeld an die Passbehörde zu wenden.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Das Kind muss eine Unterschrift leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes zehn Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Hinweis: Zur Identitätsprüfung ist auch bei späterer Verlängerung des Kinderreisepasses die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Je nach Gemeinde werden Sie benachrichtigt, sobald Sie den Kinderreisepass abholen können. Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die Benachrichtigungskarte der Verwaltung enthält dafür meistens bereits einen Vordruck. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht und den eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Eltern und gegebenenfalls eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Elternteile verhindert ist
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes von beiden Elternteilen unterzeichnet
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
    Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
  • gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils: schriftliche Erklärung des Sorgeberechtigten gegenüber der Passbehörde (in Zweifelsfällen verlangt die Behörde die Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung)

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei. Im Einzelfall müssen eventuell weitere Unterlagen vorgelegt werden. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft erkundigen.

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

EUR 13,00

Verlängerung oder Änderung: EUR 6,00

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde den Kinderreisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde beantragen.
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Sonstiges

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

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Rechtsgrundlage