Behörde

Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt

Aufhebung des Grundbuchamts Heddesheim seit 12.10.2015

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das kommunale Grundbuchamt in Heddesheim am 12. Oktober 2015 aufgehoben.

Seither wird das Grundbuch von Heddesheim zentral vom Amtsgericht Mannheim geführt.


Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt -
Voltastr. 9, 68199 Mannheim
E-Mail: poststelle(at)gbamannheim.justiz.bwl.de
Tel: 0621 / 292 - 1363 und 292 - 1456
Fax: 0621 / 292 - 1307
Sprechzeiten: Montag - Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr


Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Grundbücher des Bezirks Heddesheim zu gewährleisten, hat die Gemeindeverwaltung eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung (Tel.: 06203-101 215).

Mit der Grundbucheinsichtsstelle bietet die Gemeindeverwaltung dann am Ort folgende Dienstleistungen an:
1. Einsicht in das Grundbuch von Heddesheim sowie Auskunft (soweit gesetzlich möglich)
2. Erteilung von unbeglaubigten und beglaubigten Grundbuchabschriften
(zu Punkt 1 u.2: Nur sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. Eigentümer, Gläubiger, Bevollmächtigte etc.)
3. Unterschriftsbeglaubigung (sofern die beglaubigte Urkunde nicht im Ausland Verwendung finden soll)