Ukraine-Krise
Hier finden Sie alle von der Gemeinde veröffentlichten Artikel und Informationen rund um das Thema Flucht aus der Ukraine.
Häufig gestellte Fragen und Antworten für Geflüchtete sind am Seitenende abrufbar.
Fragen und Antworten für Geflüchtete
- Infotelefon
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Kriegs in der Ukraine und der Aufnahme zahlreicher geflüchteter Personen bietet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ab sofort ein Infotelefon für Fragen aus der Bevölkerung an. Die Telefonnummer lautet 06221/522-2181. Die Hotline ist montags bis freitags jeweils von 8 bis 16 Uhr erreichbar. An die Adresse ukraine-info@rhein-neckar-kreis.de können auch per E-Mail Fragen gestellt werden. - Service Point (Czernyring 22/12 in Heidelberg)
Hier können montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr entsprechende Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels abgegeben sowie grundsätzliche Fragen zur Leistungsgewährung und Unterbringung besprochen werden. Nach erfolgter Stellung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann vor Ort regelmäßig auch schon eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Für alle Verfahrensschritte werden zunächst Dolmetscherinnen und Dolmetscher der ukrainischen Sprache zum Einsatz kommen. Selbstredend kann dort auch die Gewährung von Asylbewerberleistungen beantragt werden. Dolmetscherinnen und Dolmetscher stehen zur Verfügung.
Montags bis freitags ist ein Mobiles Impfteam jeweils von 9 bis 15.30 Uhr vor Ort.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat betreibt ein Informationsportal für Geflüchtete aus der Ukraine mit umfangreichen Informationen und weiterführenden Links:
- germany4ukraine.de – deutsch
- germany4ukraine.de – englisch
- germany4ukraine.de – ukrainisch
Impfungen von Geflüchteten aus der Ukraine sind jederzeit zu den regulären Öffnungszeiten in den Impfstützpunkten und dauerhaften Impfaktionen des Kreises ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Vor Ort werden Erfassungsbögen in ukrainischer, englischer und russischer Sprache vorgehalten.
Alle Impfangebote sind hier abrufbar: Impfangebote auch in Heddesheim
Geflüchtete aus der Ukraine sollen einen schnellen Zugang zu Integrationsangeboten erhalten. Dazu können zum Beispiel der Schul-/Kitabesuch für Kinder, der Besuch von Sprachkursen oder die Integration in den Arbeitsmarkt zählen. Aktuell werden die genauen Regelungen durch den Bund und das Land erarbeitet. Auch die Teilnahme an Erstorientierungskursen soll möglich sein.
Das Recht zum Besuch einer Schule besteht von Anfang an. Schulpflicht beginnt jedoch frühestens sechs Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. Auch der Besuch einer Kita ist möglich.
Bei Rückfragen zum Thema Integration können Sie sich an die Mitarbeitenden der Stabsstelle Integration des Landratsamts wenden.
- Kostenlose Online Deutschsprachkurse der Deutschen Welle https://learngerman.dw.com/uk/overview
- Besuch von BAMF-Integrationskursen
Es muss ein Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des BAMF oder über die Träger der Integrationskurse (= Sprachschulen) eingereicht werden. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden: Antragsformular herunterladen (BAMF)
Die zuständige Regionalstelle und wo Integrationskurse angeboten werden, kann hier abgerufen werden: BAMF-NavI
Liegt bei der Antragstellung noch kein Aufenthaltstitel vor, kann eine Zulassung auch mit Vorlage einer Fiktionsbescheinigung erfolgen.
Sofern auch eine Fiktionsbescheinigung nicht zeitnah ausgestellt werden kann, kann behelfsweise eine „anderweitige Bescheinigung“ der Ausländerbehörde oder einer anderen Behörde (z. B. Einwohnermeldeamt, Sozialamt) ausgestellt werden. Diese sollte enthalten: Bestätigung der Vorsprache/Registrierung bei der ABH; klarer Hinweis auf § 24 AufenthG und die eingetretene Fiktionswirkung; Staatsangehörigkeit, Name, Vorname, Geburtsdatum; Hoheitszeichen (Wappen/Logo der Stadt- bzw. Kreisverwaltung) sowie Dienstsiegel (Stempel) und Unterschrift. Befristet bis zum 23.05.2022 können Anträge von ukrainischen Staatsangehörigen auf Zulassung auch unter Vorlage eines ukrainischen Identitätsdokumentes (biometrischer Reisepass oder die bis zum 23.02.2023 als Passersatz anerkannte ID-Karte „Modell 2015“) gestellt werden.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos. Mit der Zulassung zum Kurs erfolgt eine Befreiung von der Kostenbeitragspflicht. - Weitere Angebote zur Sprachförderung und Beratung
- Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
- „MiA-Kurse“ (Migrantinnen einfach stark im Alltag)
- Erstorientierungskurse
- Berufssprachkurse - Neben Angeboten des BAMF gibt es weitere Sprachkursformate. Über die einzelnen Kursformate können Sie sich u. a. im Deutschwegweiser des Rhein-Neckar-Kreises informieren.
DEUTSCHWEGWEISER Rhein‑Neckar‑Kreis
Der Besuch sogenannter VwV-Kurse, die aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gefördert werden, ist nur möglich, wenn faktisch kein Zugang zu Angeboten des Bundes besteht. Inwiefern die Einrichtung weiterer Sprachkursangebote möglich ist, wird derzeit geklärt. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Integration aus dem Bereich Deutschsprachförderung zur Verfügung.
Informationen der Sparkasse über das Banksystem und die Kontoführung in Deutschland
- Link zum direkten Aufruf der Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine: www.spkrnn.de/ukraine
- Flyer Basisinformationen Girokonto - ukrainisch
- Flyer PushTan und OnlineBanking - ukrainisch
- Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zum Schulbesuch von geflüchteten Kindern und Jugendlichen https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/faq-schule-kita-ukraine-krieg
- Häufige Fragen und Antworten zum Schulbesuch und Betreuung geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine finden sich auf folgender Seite, auf der das Kultusministerium des Landes FAQs in Deutsch und Ukrainisch zusammengestellt hat: https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/faq-schule-kita-ukraine-krieg
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die ihre Hunde/Katzen/Frettchen nach Deutschland mitgebracht haben, bzw. deren Unterstützer oder Helfer werden gebeten, sich umgehend mit dem Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises (Tel.: 06221 522-4265, E-Mail: veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de, Fax: 06221 522-4264) in Verbindung zu setzen.
- Führerschein
Ein gültiger, ukrainischer Führerschein ist für die ausgestellten Fahrzeugklassen für 6 Monate in Deutschland gültig. Eine Übersetzung muss nicht mitgeführt werden. Anschließend ist ein in Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich. Dafür ist in der Regel das Bestehen einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung Voraussetzung.
Die Fahrerlaubnisstellen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis stehen für weitere Fragen gerne zur Verfügung (https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/service/fuehrerscheine.html). - Kfz-Haftpflichtversicherung
Bis zum 31.05.2022 übernehmen die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte (http://www.gruene-karte.de/de/).
Insofern können ukrainische Pkw zunächst ohne den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung oder ohne eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung in Deutschland fahren. - Fahrzeugzulassung
In der Ukraine zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend, das bedeutet bis zu einem Jahr, am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für diese von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein ausgestellt wurde und kein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist.
Eine ukrainische Zulassungsbescheinigung ist grundsätzlich amtlich zu übersetzen. Diese Übersetzung ist mit der ukrainischen Zulassungsbescheinigung zu verbinden. Unter den aktuellen Umständen, insbesondere angesichts des Fluchtgeschehens, wurden die Länder gebeten, bei Kontrollen auf eine Übersetzung der ukrainischen Zulassungsbescheinigung einstweilen zu verzichten
Weitere Informationen können beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr abgerufen werden: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html
Die Deutsche Krebsgesellschaft hat die Landesgesundheitsministerien mit Schreiben vom 25.03.2022 darüber informiert, dass eine fortlaufend aktualisierte Liste der Onkologischen Zentren und Spitzenzentren abrufbar ist, die bereit sind, behandlungsbedürftige ukrainische Krebspatienten aufzunehmen.
Die Liste ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar: https://www.krebsgesellschaft.de/krebskranke-menschen-aus-der-ukraine.html