Öffentliche Bekanntmachung


zwischen der


Stadt Weinheim

vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Möslang

- nachfolgend Stadt Weinheim genannt -


und der


Gemeinde Dossenheim

vertreten durch Herrn Bürgermeister David Faulhaber


Gemeinde Edingen-Neckarhausen

vertreten durch Herrn Bürgermeister Florian König


Gemeinde Heddesbach

vertreten durch Herrn Bürgermeister Volker Reibold


Gemeinde Heddesheim

vertreten durch Herrn Bürgermeister Achim Weitz


Gemeinde Heiligkreuzsteinach

vertreten durch Frau Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl


Stadt Hemsbach

vertreten durch Herrn Bürgermeister Jürgen Kirchner


Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße

vertreten durch Herrn Bürgermeister Ralf Gänshirt


Gemeinde Ilvesheim

vertreten durch Herrn Bürgermeister Thorsten Walther


Stadt Ladenburg

vertreten durch Herrn Bürgermeister Stefan Schmutz


Gemeinde Laudenbach

vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Köpfle


Stadt Schönau

vertreten durch Herrn Bürgermeister Matthias Frick


Stadt Schriesheim

vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Oeldorf


Gemeinde Wilhelmsfeld

vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Tobias Dangel


- nachfolgend Beteiligte genannt -

Präambel

Die Beteiligten und die Stadt Weinheim haben mit Wirkung zum 01.01.2023 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis“ geschlossen. Um das Bestellungsverfahren und die Struktur des Gutachterausschusses zukunftsfähig, praxisnah und qualitätsorientiert auszugestalten, vereinbaren die Beteiligten auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 der Ursprungsvereinbarung in Verbindung mit den §§ 1, 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) für Baden-Württemberg folgende Änderung:

I. Änderung der Vereinbarung

§ 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.09.2022 (mit Wirkung zum 01.01.2023) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

§ 3 Zusammensetzung des Gutachterausschusses und Bestellung

(1)  Jede Beteiligte und die Stadt Weinheim schlagen in Abstimmung mit der Leitung der Geschäftsstelle je 2 in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundige und erfahrene Personen als Gutachter vor. Die Sachkunde und Erfahrung sind der Geschäftsstelle nachzuweisen. Jede Beteiligte und die Stadt Weinheim kann aus den Reihen der von ihr vorgeschlagenen Gutachter einen stellvertretenden Vorsitzenden vorschlagen. Die Leitung der Geschäftsstelle schlägt in Abstimmung mit den Beteiligten und der Stadt Weinheim aus den Reihen der stellvertretenden Vorsitzenden einen Vorsitzenden vor.

(2)  Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gutachter zu bestellenden Vertreter der Finanzämter obliegt den zuständigen Finanzbehörden (§ 2 Abs. 2 GuAVO).

(3)  Die Geschäftsstellenleitung übt gleichzeitig das Amt eines weiteren stellvertretenden Vorsitzenden aus.

(4)  Die für die Gutachtenerstellung zuständigen Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden als weitere Gutachter bestellt. Die Anzahl dieser Gutachter wird auf maximal zwei Personen begrenzt.

(5)  Der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und die weiteren ehrenamtlichen Gutachter werden nach den Vorschlägen vom Gemeinderat der Stadt Weinheim bestellt.

II. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

1.    Alle übrigen Bestimmungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.09.2022 bleiben unverändert gültig.

2.    Diese Änderungsvereinbarung wird nach der Unterzeichnung durch die Beteiligten und die Stadt Weinheim öffentlich bekanntgemacht.

3.    Sie tritt zum 01.10.2026 in Kraft, vorausgesetzt, die öffentliche Bekanntmachung ist bis zu diesem Zeitpunkt durch alle Beteiligten erfolgt. Liegen die Bekanntmachungen erst nach dem 01.10.2026 vor, tritt die Vereinbarung am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

4.    Die Vereinbarung wird in 15 gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.

Weinheim, 18. September 2026

Gemeinde Dossenheim gez. Bürgermeister David Faulhaber
Gemende Edingen-Neckarhausen gez. Bürgermeister Florian König
Gemeinde Heddesbach gez. Bürgermeister Volker Reibold
Gemeinde Heddesheim gez. Bürgermeister Achim Weitz
Gemeinde Heiligkreuzsteinach gez. Bürgermeister Sieglinde Pfahl
Stadt Hemsbach gez. Bürgermeister Jürgen Kirchner
Hirschberg an der Bergstraße gez. Bürgermeister Ralf Gänshirt
Gemeinde Ilvesheim gez. Bürgermeister Thorsten Walther
Stadt Ladenburg gez. Bürgermeister Stefan Schmutz
Gemeinde Laudenbach gez. Bürgermeister Benjamin Köpfle
Stadt Schönau gez. Bürgermeister Matthias Frick
Stadt Schriesheim gez. Bürgermeister Christoph Oeldorf
Stadt Weinheim gez. Oberbürgermeister Michael Möslang
Gemeinde Wilhelmsfeld gez. Bürgermeister Dr. Tobias Dangel
^
Download
^
Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim