Energiespartipp: Dämmung von geneigten Dächern
Schlecht gedämmte Dachwohnungen überhitzen im Sommer und sind im Winter ungemütlich kalt. Von allen Bauteilen ist das Dach am stärksten den Umwelteinflüssen ausgesetzt. Schnee zeigt, wo Dämmung fehlt: Er schmilzt an unzureichend gedämmten Stellen schneller, als auf gut gedämmten Flächen.
Im Sommer können auf der äußeren Dachhaut Temperaturen von 60°C und mehr, im Winter von -20°C und weniger auftreten. Das Dach ist aufgrund seiner großen Fläche mit ca. 20% maßgeblich an den Heizwärmeverlusten eines Gebäudes beteiligt. Hohe Dämmstoffdicken sind im Dach also unbedingt zu empfehlen und in der Regel auch problemlos zu realisieren. Außerdem wirkt die Dämmung einer Überhitzung der Dachräume im Sommer entgegen und trägt zur Erhöhung des Wohnkomforts bei.
Entscheidend ist die Platzierung der Dämmung. Es sind zwei Fälle zu unterscheiden. Wird der Dachraum bewohnt oder soll er später zum Aufenthaltsraum ausgebaut und beheizt werden, muss die Dachschräge und evtl. die Decke zum Spitzboden gedämmt werden. Wird der Dachraum gar nicht oder nur als Abstellraum genutzt, kann die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke (Fußboden des Dachraumes) als kostengünstige Lösung gewählt werden. Hier besteht bereits seit Jahren eine gesetzliche Nachrüstverpflichtung, falls der sogenannte Mindestwärmeschutz durch die vorhandene Dämmung nicht gewährleistet ist.
Für die Dämmung des Steildachs (Satteldach, Pultdach, Walmdach) stehen grundsätzlich drei Möglichkeiten (Zwischensparren-, Aufsparren- und Untersparrendämmung) zur Verfügung, die auch kombiniert werden können. Dabei sollten aber auch die Abseiten, der Spitzboden, die Gauben und Trennwände zu kalten Dachräumen gedämmt werden.
Ausschlaggebend für den Erfolg der Maßnahme ist neben einem guten Wärmeschutz auch eine hohe Luftdichtigkeit bei den Dachkonstruktionen. Undichtigkeiten oder Fugen im Dach führen nicht nur zu einem erhöhten Heizenergieverbrauch, sondern auch zu Feuchteschäden. Deshalb sollten nur entsprechend qualifizierter Handwerksbetriebe beauftragt werden.
Schließlich sollte bei einer Dachsanierung mit bedacht werden, dass in Baden-Württemberg aufgrund der hier geltenden Photovoltaik-Pflicht-Verordnung seit 01.01.2023 bei einer Erneuerung der Dacheindeckung bzw. -Abdichtung Dächer mit einer Solaranlage ausgestattet werden müssen, sofern die betroffenen Dachflächen nach bestimmten Kriterien als geeignet zur Solarnutzung eingestuft werden.
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Herrn Uwe Jung – für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Interessierte können vorab unter der Telefonnummer 06221 99875-0 (KLiBA) einen Termin für die nächste Beratung im Alten Rathaus Heddesheim am Dienstag, den 05.11.2024, zwischen 14 und 16 Uhr vereinbaren. Bei kurzen Fragen schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über WhatsApp unter der Nummer: +49 151 47081113
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