Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Heddesheim


Der Gemeinderat hat im Jahr 2017 den bislang gültigen Lärmaktionsplan der Gemeinde beschlossen. Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert, daher wird aktuell der Lärmaktionsplan der Gemeinde fortgeschrieben.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.07.2024 wurde nach der Vorstellung der Kartierungsergebnisse und des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Lärmaktionsplanes zu unterrichten und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

In der Zeit vom 02.09.2024 bis einschließlich 02.10.2024 wird der Entwurf des Lärmaktionsplans zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

Eine Einsichtnahme kann im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Bauverwaltung und Tiefbau, 2. OG, Zimmer Nr. 32

von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

Dienstag                          nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag auch           nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

erfolgen.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes äußern und schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen im Amt für Bauverwaltung und Tiefbau, Zimmer 32, abgeben.

Zusätzlich sind im vorgenannten Zeitraum die kompletten Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Heddesheim unter http://fileserver.koehler-leutwein.com/index.php/s/xRxzwL6nXzp48Nx abrufbar.

Bürgermeisteramt

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim