Allgemeine Hinweise zur Hundehaltung
Leinenzwang


Im gesamten Wohngebiet und einigen Gebieten im Außenbereich gilt zudem absolute Leinenpflicht für Hunde.
Übersichtskarte zu den Gebieten mit Leinenpflicht:

Leinenzwang_-_Plan_1.pdf

Bereich 1:
- Auf der dem Gelände des Golfplatzes „Gut Neuzenhof“ angrenzenden
Schäffertswiesen
(Gewann Neuzenlache und Schäffertswiesen). Leinenzwang_Neuzenlache_und_Schaeffertswiesen.pdf

Bereich 2:
- Auf dem Rundweg um den Badesee und den angrenzenden Grünflächen.Leinenzwang_Rundweg_Badesee.pdf

Leinenzwang_-_Plan_2.pdf

Bereich 3:
- Auf dem Fuß- und Radweg entlang der Werderstraße zwischen Gänsgräben und
Siedlung Schriesheimer Straße sowie auf dem Schulweg (Erbsenweg) Richtung
Ladenburg Leinenzwang_Werderstrasse_und_Erbsenweg.pdf

Zusätzlich ist im gesamten Gemeindegebiet auf entsprechende Beschilderung zu
achten.

An dieser Stelle möchten wir noch ausdrücklich darauf verweisen, dass über den Leinenzwang hinaus noch weitere Punkte unbedingt beachtet werden müssen, wenn Sie Ihren Hund ausführen:
- Der Hund muss jederzeit auf Zuruf reagieren, beim Zusammentreffen mit anderen Passanten ist der Hund an die Leine zu nehmen.
- Die Natur und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke sind zu schützen, es ist darauf zu achten, dass das Tier keine Schäden an Pflanzen, vor allem auch an landwirtschaftlichen Kulturen verursacht.
- Das Aufspüren und Hetzen von Wild durch den Hund ist unbedingt zu unterbinden. Da der Bestand an Wild auf Heddesheimer Gemarkung in den vergangenen Jahren extrem zurückgegangen ist, ist darauf zu achten, dass wild lebende Tiere die nötige Ruhe erhalten, um einem weiteren Rückgang
entgegenzuwirken. Bleiben Sie daher mit Ihren Hunden auf den Wegen.
- Der Zeitraum 15.03. bis 15.07. gilt generell als Brut- und Setzzeit in Baden- Württemberg. Besonders in dieser Zeit wird empfohlen, Hunde in allen Bereichen anzuleinen.
Gerade Hundehalter als Tier- und Naturfreunde sollten dies beherzigen, um den Bestand an heimischem Wild zu schützen.
Außerdem möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Hinterlassenschaften der Hunde zu beseitigen sind. Besonders in Grünanlagen und auf Spielplätzen sind teilweise starke Verschmutzungen durch Hundekot festzustellen. Dabei sollte klar sein, Spielplätze sind keine Orte für Hunde!
Aber auch auf Straßen und Bürgersteigen sind immer wieder solche „Häufchen“ anzutreffen. Hundekot ist nicht nur eine ekelerregende Verschmutzung, sondern es bestehen sogar Gesundheitsgefahren durch enthaltene Keime, besonders für
spielende Kinder. Daher ist Hundekot, überall und selbstverständlich gerade auf Spielplätzen oder dem Schulweg, unmittelbar zu entfernen. Verstöße werden mit
empfindlichen Bußgeldern geahndet.
Allerdings sollte man als Hundehalter so einsichtig sein und die Hinterlassenschaften seines Tieres zu entfernen, unabhängig vom Risiko ein Bußgeld zu erhalten.
An über 40 Standorten in Heddesheim stehen „Hundetoiletten“, an denen Kotbeutel kostenlos zur Verfügung stehen. Natürlich sollten diese Beutel dann auch in den dafür vorgesehenen Behältern oder im Restmüll landen und nicht auf der Straße oder im Feld.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung
Gemeindeverwaltung