Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Mitten im Feld II, 2. Änderung“ und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Mitten im Feld II, 2. Änderung“


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2023 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Mitten im Feld II“ sowie der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Mitten im Feld II“ gemäß §2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.

Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist zum einen die räumliche Unterbringungsmöglichkeit von Pkw-Stellplätzen und deren Zufahrt für das Grundstück Flst.-Nr. 8576 zu vergrößern. Zum anderen sollen für das gesamte Plangebiet die örtlichen Bauvorschriften in Bezug auf die dort enthaltenen Regelungen zu den nachzuweisenden Pkw-Stellplätzen klarstellend ergänzt werden.

Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über das Neubaugebiet Mitten im Feld II, jedoch ohne den Nahversorgungsbereich (Sondergebiet) im Norden des Gebiets, der bereits Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplans war.

Er wird umgrenzt durch die Odenwaldstr. sowie die Straße Mitten im Feld im Norden, durch einen Fuß- und Radweg im Osten, die Wohnbebauung an der Johann-Sebastian-Bach-Str. im Süden sowie einen Feldweg im Westen.

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs kann beiliegender Planskizze entnommen werden.

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach §13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Von der Durchführung einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 und §4 Abs.1 BauGB sowie einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß §2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 21.09.2023 hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Planentwurf (Stand: 28.08.2023) mit Begründung kann in der Zeit

vom 24.11.2023 bis einschließlich 29.12.2023

sowohl auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim www.heddesheim.de unter der Rubrik „Wirtschaft, Bauen & Umwelt/Bebauungspläne/Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“ bzw. unter dem Link https://www.heddesheim.de/de/Wirtschaft-und-Bauen/Bebauungsplaene/Bebauungsplaene-im-Beteiligungsverfahren-

als auch zu den angegebenen Dienstzeiten im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, 2. OG, Zimmer Nr. 32-33 eingesehen werden.

Montag bis Freitag                 vormittags       von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

sowie Dienstag                       nachmittags    von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

und Donnerstag                      nachmittags    von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch als E-Mail an  staedtebau-hochbau(at)heddesheim.de übermittelt werden.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit Stellungnahmen beim Amt für Städtebau und Hochbau Zimmer 32-33 abzugeben oder diese auf dem Postweg zu übersenden an Gemeinde Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Heddesheim, den 16.11.2023

Weitz

Bürgermeister

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Gemeinde Heddesheim