Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kunsteisbahn Heddesheim
Gemeinde Heddesheim
Rhein-Neckar-Kreis
Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für die Kunsteisbahn
Aufgrund von §§ 4 und 10 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim am 27.07.2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Gebührenpflicht
Die Gemeinde Heddesheim erhebt für die Benutzung der Kunsteisbahn Benutzungsgebühren nach dieser Satzung.
§ 2
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpflichtet:
1. Wer die Kunsteisbahn während der festgelegten Öffnungszeiten betritt oder benutzt,
2. wer kraft Gesetzes für die Gebührenschuld eines anderen haftet.
Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Maßstab und Satz der Gebühren
Die Benutzungsgebühren betragen einschließlich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe für:
I. Tageskarten
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,
Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 4,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 5,00 €
5. Familienkarte
Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften mit Kindern
bis zu 18 Jahren 10,00 €
6. am Kindernachmittag und Familientag für Erwachsene,
Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr
und sonstige Ermäßigte 3,00 €
7. Kindergeburtstag
a) Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 2,00 €
b) über 18 Jahre alte Personen 3,00 €
II. 10er Karten
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 25,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,
Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 35,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 45,00 €
III. Zuschauer
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,
Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 1,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 1,00 €
Dies gilt für die regulären Öffnungszeiten der Kunsteisbahn, ausgenommen ist hier die Eisdisco (Samstagabend). Die Zuschauerkarten berechtigen zum Betreten des Zuschauergeländes an der Kunsteisbahn.
IV. Eisdiscozuschlag zur regulären Gebühr
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,
Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 1,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 1,00 €
5. Familienkarte pro Person 1,00 €
V. Saisonkarten
1. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 55,00 €
2. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,
Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 65,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
VI. Sonstige Gebühren
1. Schulklassen (auswärtige) 1,00 €
2. Schulkassen (ortsansässige) 0,00 €
3. Gruppen/Veranstaltungen 1,00 €
§ 4
Gültigkeit der Karten
Tageskarten/Zuschauer: einmaliger Eintritt an einem Tag
10er-Karten: 10-maliger Eintritt an jeweils einem Tag
Saisonkarte: gültig innerhalb der jeweiligen Saison
§ 5
Entstehung, Fälligkeit und Zahlung
Die Gebühren entstehen mit dem Betreten oder der Benutzung der Kunsteisbahn. Sie sind bei Aushändigung der Gebührenkarten zur Zahlung fällig.
§ 6
Ersatz von Karten
Verlorengegangene, gestohlene, ungenutzte oder abgelaufene ungenutzte Tageskarten, 10er-Karten und Saisonkarten werden nicht ersetzt.
§ 7
Inkrafttreten
Die Satzung tritt ab dem 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kunsteisbahn vom 01.12.1977 in der Fassung vom 26.09.2019 außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Heddesheim, 28.07.2023
Weitz
Bürgermeister