Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kunsteisbahn Heddesheim


Gemeinde Heddesheim    

Rhein-Neckar-Kreis

Satzung

über die Erhebung von Benutzungsgebühren

für die Kunsteisbahn

Aufgrund von §§ 4 und 10 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim am 27.07.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gebührenpflicht

Die Gemeinde Heddesheim erhebt für die Benutzung der Kunsteisbahn Benutzungsgebühren nach dieser Satzung.

§ 2

Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpflichtet:

1.        Wer die Kunsteisbahn während der festgelegten Öffnungszeiten betritt oder benutzt,

2.        wer kraft Gesetzes für die Gebührenschuld eines anderen haftet.

Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Maßstab und Satz der Gebühren

Die Benutzungsgebühren betragen einschließlich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe für:

                                                                                                       

I. Tageskarten

1.        für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

       in Begleitung Erwachsener                                                                   0,00 €

2.        Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr

       bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                                                      3,00 €

3.        Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,

       Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach

       BFDG oder eines freiwilligen sozialen/                                                                       4,00 €

       ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4.        über 18 Jahre alte Personen                                                                   5,00 €

5.        Familienkarte

Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften mit Kindern

bis zu 18 Jahren                                                                                  10,00 €

6.        am Kindernachmittag und Familientag für Erwachsene,

       Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr

       und sonstige Ermäßigte                                                                         3,00 €

7.        Kindergeburtstag

 

     a) Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten

         6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                             2,00 €

     b) über 18 Jahre alte Personen                                                                3,00 €

II.  10er Karten

1.        für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

       in Begleitung Erwachsener                                                                   0,00 €

2.        Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten

       6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                             25,00 €

3.        Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,

       Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach

       BFDG oder eines freiwilligen sozialen/                                              35,00 €

       ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der

       Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4.      über 18 Jahre alte Personen                                                                 45,00 €

III. Zuschauer

1.        für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

       in Begleitung Erwachsener                                                                   0,00 €

2.        Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten

       6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                               1,00 €

3.        Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,

       Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/                                                1,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4.      über 18 Jahre alte Personen                                                                   1,00 €

Dies gilt für die regulären Öffnungszeiten der Kunsteisbahn, ausgenommen ist hier die Eisdisco (Samstagabend). Die Zuschauerkarten berechtigen zum Betreten des Zuschauergeländes an der Kunsteisbahn.

IV. Eisdiscozuschlag zur regulären Gebühr

1.    für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

     in Begleitung Erwachsener                                                                     0,00 €

2.    Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten

     6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                                 1,00 €

3.    Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,

          Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach
   BFDG oder eines freiwilligen sozialen/                                                 1,00 €
   ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
   Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
   Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
   Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
   Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
   nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4.    über 18 Jahre alte Personen                                                                     1,00 €

5.    Familienkarte pro Person                                                                        1,00 €

V. Saisonkarten

1.         Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten

6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                             55,00 €

2.         Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,

Leistende von Bundesfreiwilligendiensten nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/                                              65,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,

Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

VI. Sonstige Gebühren

1.    Schulklassen (auswärtige)                                                                       1,00 €

2.    Schulkassen (ortsansässige)                                                                    0,00 €

3.    Gruppen/Veranstaltungen                                                                        1,00 €

§ 4

Gültigkeit der Karten

Tageskarten/Zuschauer: einmaliger Eintritt an einem Tag

10er-Karten: 10-maliger Eintritt an jeweils einem Tag

Saisonkarte: gültig innerhalb der jeweiligen Saison

§ 5

Entstehung, Fälligkeit und Zahlung

Die Gebühren entstehen mit dem Betreten oder der Benutzung der Kunsteisbahn. Sie sind bei Aushändigung der Gebührenkarten zur Zahlung fällig.

§ 6

Ersatz von Karten

Verlorengegangene, gestohlene, ungenutzte oder abgelaufene ungenutzte Tageskarten, 10er-Karten und Saisonkarten werden nicht ersetzt.

§ 7

Inkrafttreten

Die Satzung tritt ab dem 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kunsteisbahn vom 01.12.1977 in der Fassung vom 26.09.2019 außer Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für

Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Heddesheim, 28.07.2023

Weitz

Bürgermeister

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim