Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim
Gemeinde Heddesheim
Rhein-Neckar-Kreis
Satzung
über die Erhebung von Benutzungsgebühren
für das Hallenbad und die Sauna
Aufgrund von §§ 4 und 10 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim am 27.07.2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Gebührenpflicht
Die Gemeinde Heddesheim erhebt für die Benutzung des Hallenbades und die Sauna Be-
nutzungsgebühren nach dieser Satzung.
§ 2
Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpflichtet:
1. Wer das Hallenbad und/oder die Sauna während der festgelegten Öffnungszeiten betritt oder benutzt,
2. wer kraft Gesetzes für die Gebührenschuld eines anderen haftet.
Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Maßstab und Satz der Gebühren
Die Benutzungsgebühren betragen einschließlich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe für:
I. Tageskarten
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 3,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,
Leistende von Bundesfreiwilligendienstes nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 4,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 5,00 €
5. Familien
Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften mit Kindern
bis zu 18 Jahren 10,00 €
II. 10er-Karte
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 25,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,
Leistende von Bundesfreiwilligendienstes nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 35,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 45,00 €
Die 10er-Karten für das Freischwimmbad mit Badesee berechtigen auch zum Eintritt in das Hallenbad.
III. Jahreskarten (01.01. – 31.12.)
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 120,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,
Leistende von Bundesfreiwilligendienstes nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 145,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 190,00 €
5. Familien
Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften mit Kindern
bis zu 18 Jahren und unter gleichem Wohnsitzt gemeldet 280,00 €
(zu der Familienkarte werden für weitere
Familienmitglieder Zusatzkarten ausgegeben)
6. Alleinerziehende
Alleinstehende mit Kindern bis zu 18 Jahren und
unter gleichem Wohnsitz gemeldet 220,00 €
(zu der Familienkarte werden für weitere
Familienmitglieder Zusatzkarten ausgegeben)
Die Jahreskarten Erwachsene, Ermäßigte sowie Kinder/Jugendliche für das Hallenbad berechtigen auch zum Eintritt in das Freischwimmbad mit Badesee.
IV. Saisonkarten (gültig 01.10 – 30.04.)
1. für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
in Begleitung Erwachsener 0,00 €
2. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten
6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 80,00 €
3. Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,
Leistende von Bundesfreiwilligendienstes nach
BFDG oder eines freiwilligen sozialen/ 100,00 €
ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,
Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
4. über 18 Jahre alte Personen 130,00 €
5. Familien
Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften mit Kindern
bis zu 18 Jahren und unter gleichem Wohnsitzt gemeldet 180,00 €
(zu der Familienkarte werden für weitere
Familienmitglieder Zusatzkarten ausgegeben)
6. Alleinerziehende
Alleinstehende mit Kindern bis zu 18 Jahren und
unter gleichem Wohnsitz gemeldet 140,00 €
(zu der Familienkarte werden für weitere
Familienmitglieder Zusatzkarten ausgegeben)
§ 4
Saunagebühren
Die Gebühren betragen einschließlich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe für
I. Tageskombinationskarte Hallenbad / Sauna
für Personen über 16 Jahre 15,00 €
II. Kurzkombinationskarte Hallenbad / Sauna (3 Stunden)
für Personen über 16 Jahre 12,00 €
III. Tageskarte Sauna (nur Samstag)
für Personen über 16 Jahre 12,00 €
IV. 10er-Kombinationskarte Hallenbad / Sauna
für Personen über 16 Jahre 130,00 €
§ 5
Nutzungsdauer der Kombinationskarten
1. Die Nutzungsdauer für die Tageskombinationskarte Hallenbad/Sauna ist nicht begrenzt.
2. Die Nutzungsdauer für die Kurzkombinationskarte fürs Hallenbad/Sauna ist auf 3 Stunden begrenzt.
§ 6
Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle
durch Vereine, geschlossene Gesellschaften usw.
1. Bei Übungs- und Vereinsschwimmen
für Heddesheimer Vereine je Stunde 10,00 €
2. bei Übungs- und Vereinsschwimmen
für auswärtige Vereine je Stunde 20,00 €
3. bei Schwimmveranstaltungen je Stunde 30,00 €
§ 7
Sonstige Gebühren
An sonstigen Gebühren werden erhoben:
1. als Kostenersatz für den Verlust von Transpondern 15,00 €
2. bei Verunreinigung des Hallenbades ein Betrag in Höhe
der entstandenen Reinigungskosten, mindestens jedoch je Einzelfall 5,00 €
§ 8
Gültigkeit der Karten
Tageskarte/Tages- und Kurzzeitkombinationskarten: einmaliger Eintritt an einem Tag
10er-Karten: 10-maliger Eintritt an jeweils einem Tag
Saisonkarte: gültig vom 01.10. – 30.04.
Jahreskarte: gültig vom 01.01. – 31.12.
§ 9
Entstehung, Fälligkeit und Zahlung
Die Gebühren entstehen mit dem Betreten oder der Benutzung des Hallenbades und der Sauna. Sie sind bei Aushändigung der Gebührenkarten zur Zahlung fällig.
§ 10
Ersatz von Karten
Verlorengegangene, gestohlene, ungenutzte oder abgelaufene ungenutzte Tageskarten, 10er-Karten und Saisonkarten sowie Jahreskarten werden nicht ersetzt.
§ 11
Inkrafttreten
Die Satzung tritt ab dem 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim vom 30.01.1975 in der Fassung vom 29.07.2021 außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Heddesheim, 28.07.2023
Weitz
Bürgermeister