Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim


Gemeinde Heddesheim    

Rhein-Neckar-Kreis

Satzung

über die Erhebung von Benutzungsgebühren

für das Hallenbad und die Sauna

Aufgrund von §§ 4 und 10 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim am 27.07.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1


Gebührenpflicht


Die Gemeinde Heddesheim erhebt für die Benutzung des Hallenbades und die Sauna Be-

nutzungsgebühren nach dieser Satzung.

§ 2


Gebührenschuldner

Zur Zahlung der Benutzungsgebühren ist verpflichtet:

1.         Wer das Hallenbad und/oder die Sauna während der festgelegten Öffnungszeiten            betritt oder benutzt,

2.         wer kraft Gesetzes für die Gebührenschuld eines anderen haftet.

Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Maßstab und Satz der Gebühren

Die Benutzungsgebühren betragen einschließlich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe für:

                                                                                                            
I. Tageskarten                                                                              

1.        für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

       in Begleitung Erwachsener                                                                   0,00 €

2.        Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten

       6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                               3,00 €

3.        Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,

       Leistende von Bundesfreiwilligendienstes nach

       BFDG oder eines freiwilligen sozialen/                                                4,00 €

       ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,

       Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4.        über 18 Jahre alte Personen                                                                   5,00 €

5.        Familien

Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften mit Kindern

bis zu 18 Jahren                                                                                   10,00 €

    

II.  10er-Karte

1.        für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

in Begleitung Erwachsener                                                                   0,00 €

2.        Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten

       6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                             25,00 €

3.        Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,

       Leistende von Bundesfreiwilligendienstes nach

       BFDG oder eines freiwilligen sozialen/                                              35,00 €

       ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,

       Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4.        über 18 Jahre alte Personen                                                                 45,00 €

Die 10er-Karten für das Freischwimmbad mit Badesee berechtigen auch zum Eintritt in das Hallenbad.

III. Jahreskarten (01.01. – 31.12.)

1.        für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

       in Begleitung Erwachsener                                                                   0,00 €

2.        Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten

       6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                           120,00 €

3.        Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,

       Leistende von Bundesfreiwilligendienstes nach

       BFDG oder eines freiwilligen sozialen/                                            145,00 €

       ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,

       Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4.        über 18 Jahre alte Personen                                                               190,00 €

5.        Familien

       Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften mit Kindern

       bis zu 18 Jahren und unter gleichem Wohnsitzt gemeldet                280,00 €
(zu der Familienkarte werden für weitere

       Familienmitglieder Zusatzkarten ausgegeben)

6.        Alleinerziehende

       Alleinstehende mit Kindern bis zu 18 Jahren und

       unter gleichem Wohnsitz gemeldet                                                   220,00 €
(zu der Familienkarte werden für weitere

       Familienmitglieder Zusatzkarten ausgegeben)

Die Jahreskarten Erwachsene, Ermäßigte sowie Kinder/Jugendliche für das Hallenbad berechtigen auch zum Eintritt in das Freischwimmbad mit Badesee.

IV. Saisonkarten (gültig 01.10 – 30.04.)

1.        für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

in Begleitung Erwachsener                                                                   0,00 €

2.        Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten

6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                             80,00 €

3.        Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten,

Leistende von Bundesfreiwilligendienstes nach

BFDG oder eines freiwilligen sozialen/                                            100,00 €

ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ),
Menschen mit Behinderung ab einem Grad der
Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, Rentner,
Empfänger von Sozialgeld, Bürgergeld,

Grundsicherung im Alter oder Asylbewerberleistungen
nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises)

4.        über 18 Jahre alte Personen                                                               130,00 €

5.        Familien

       Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften mit Kindern

       bis zu 18 Jahren und unter gleichem Wohnsitzt gemeldet                180,00 €
(zu der Familienkarte werden für weitere

       Familienmitglieder Zusatzkarten ausgegeben)

6.    Alleinerziehende

       Alleinstehende mit Kindern bis zu 18 Jahren und

       unter gleichem Wohnsitz gemeldet                                                   140,00 €
(zu der Familienkarte werden für weitere

       Familienmitglieder Zusatzkarten ausgegeben)

§ 4

Saunagebühren

Die Gebühren betragen einschließlich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe für

I. Tageskombinationskarte Hallenbad / Sauna

    für Personen über 16 Jahre                                                       15,00 €

II. Kurzkombinationskarte Hallenbad / Sauna (3 Stunden)

für Personen über 16 Jahre                                                      12,00 €

III. Tageskarte Sauna (nur Samstag)

 für Personen über 16 Jahre                                                     12,00 €

IV. 10er-Kombinationskarte Hallenbad / Sauna

  für Personen über 16 Jahre                                                  130,00 €

§ 5

Nutzungsdauer der Kombinationskarten

1.             Die Nutzungsdauer für die Tageskombinationskarte Hallenbad/Sauna ist nicht begrenzt.

2.             Die Nutzungsdauer für die Kurzkombinationskarte fürs Hallenbad/Sauna ist auf 3 Stunden begrenzt.

§ 6

Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle

durch Vereine, geschlossene Gesellschaften usw.

1.       Bei Übungs- und Vereinsschwimmen

für Heddesheimer Vereine je Stunde                                                              10,00 €

2.       bei Übungs- und Vereinsschwimmen

          für auswärtige Vereine je Stunde                                                                    20,00 €

3.       bei Schwimmveranstaltungen je Stunde                                                         30,00 €

§ 7

Sonstige Gebühren

An sonstigen Gebühren werden erhoben:

1.       als Kostenersatz für den Verlust von Transpondern                                       15,00 €

2.       bei Verunreinigung des Hallenbades ein Betrag in Höhe

          der entstandenen Reinigungskosten, mindestens jedoch je Einzelfall             5,00 €

§ 8

Gültigkeit der Karten

Tageskarte/Tages- und Kurzzeitkombinationskarten: einmaliger Eintritt an einem Tag

10er-Karten: 10-maliger Eintritt an jeweils einem Tag

Saisonkarte: gültig vom 01.10. – 30.04.

Jahreskarte: gültig vom 01.01. – 31.12.

§ 9

Entstehung, Fälligkeit und Zahlung

Die Gebühren entstehen mit dem Betreten oder der Benutzung des Hallenbades und der Sauna. Sie sind bei Aushändigung der Gebührenkarten zur Zahlung fällig.

§ 10

Ersatz von Karten

Verlorengegangene, gestohlene, ungenutzte oder abgelaufene ungenutzte Tageskarten, 10er-Karten und Saisonkarten sowie Jahreskarten werden nicht ersetzt.

§ 11

Inkrafttreten

Die Satzung tritt ab dem 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim vom 30.01.1975 in der Fassung vom 29.07.2021 außer Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für

Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Heddesheim, 28.07.2023

Weitz

Bürgermeister

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim