Fördermittel für Balkonkraftwerke ab 1. Juni abrufbar


Dabei gelten folgende Förderbedingungen:

·         Es werden 100 Euro pro Modul gefördert, jedoch max. 2 Module (max. 200 Euro)

·         Antragstellung ist ab 01.06.2023 möglich (Formulare werden ab Ende Mai online bereitgestellt)

·         Nachweis: Rechnung sowie Foto des installierten Balkonkraftwerks

·         Förderantrag muss spätestens 6 Monate nach Kauf eingereicht werden

·         Förderprogramm endet, sobald bereitgestellte Mittel erschöpft sind, jedoch spätestens am 31.12.2023

KW 21 Balkonkraftwerk

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim