Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung Haushaltsplan 2023 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023
Haushaltsplan 2023
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Verfügung vom 11.04.2023 die Gesetzmäßigkeit der Haus-haltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2023 und die Gesetzmäßigkeit des Wirt-schaftsplans der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim für das Wirtschaftsjahr 2023 bestätigt sowie den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 546.000 € für die Zwecke der Wasser-versorgung der Gemeinde Heddesheim genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Ge-meinde Heddesheim 2023 liegen gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit
vom 02. Mai bis einschließlich 11. Mai 2023
zur Einsichtnahme während den Geschäftsstunden beim Bürgermeisteramt, Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, Finanzverwaltung Zimmer 40, öffentlich aus.
Heddesheim, 27. April 2023
Achim Weitz
Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.03.2023
die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 31.806.400 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 31.530.300 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 276.100 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 2.500.000 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 2.500.000 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 2.776.100 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 31.250.000 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 28.816.550 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
2.433.450 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 11.817.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 11.781.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
35.500 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
2.468.950 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 474.700 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-474.700 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
1.994.250 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 300 v. H. |
der Steuermessbeträge; | |
2. für die Gewerbesteuer auf | 320 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
Heddesheim, 24. März 2023
Achim Weitz
Bürgermeister
Festsetzung des Wirtschaftsplans der
WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE HEDDESHEIM
für das Wirtschaftsjahr 2023
Aufgrund des § 14 Abs.1 des Eigenbetriebsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit §§ 39 Abs. 2 Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemein-deordnung in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 23.03.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt beschlossen.
§ 1 Erfolgsplan
1.1 Summe Erträge | 1.232.000 |
1.2 Summe Aufwendungen | 1.249.900 |
1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 73.100 |
§ 2 Liquiditätsplan
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans | 294.100 € |
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -751.000 € |
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -456.900 € |
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 395.000 € |
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | -61.900 € |
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 0 |
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 546.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350.000 €
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
Heddesheim, 24. März 2023
Achim Weitz
Bürgermeister