Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung Haushaltsplan 2023 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023


Haushaltsplan 2023

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Verfügung vom 11.04.2023 die Gesetzmäßigkeit der Haus-haltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2023 und die Gesetzmäßigkeit des Wirt-schaftsplans der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim für das Wirtschaftsjahr 2023 bestätigt sowie den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 546.000 € für die Zwecke der Wasser-versorgung der Gemeinde Heddesheim genehmigt.

Die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Ge-meinde Heddesheim 2023 liegen gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit

vom 02. Mai bis einschließlich 11. Mai 2023

zur Einsichtnahme während den Geschäftsstunden beim Bürgermeisteramt, Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, Finanzverwaltung Zimmer 40, öffentlich aus.

Heddesheim, 27. April 2023

Achim Weitz
Bürgermeister


Haushaltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23.03.2023
die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:


§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 31.806.400
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 31.530.300
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 276.100
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 2.500.000
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 2.500.000
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2.776.100
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 31.250.000
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 28.816.550
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
2.433.450
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 11.817.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 11.781.500
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
35.500
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
2.468.950
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 474.700
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-474.700
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
1.994.250


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.


§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000 EUR.


§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 320 v. H.
der Steuermessbeträge.

Heddesheim, 24. März 2023

Achim Weitz
Bürgermeister

Festsetzung des Wirtschaftsplans der
WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE HEDDESHEIM
für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund des § 14 Abs.1 des Eigenbetriebsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit §§ 39 Abs. 2 Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemein-deordnung in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 23.03.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt beschlossen.


§ 1 Erfolgsplan

1.1 Summe Erträge 1.232.000
1.2 Summe Aufwendungen 1.249.900
1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 73.100


§ 2 Liquiditätsplan

2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Erfolgsplans 294.100 €
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -751.000 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -456.900 €
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 395.000 €
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -61.900 €
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0


§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 546.000 € festgesetzt.


§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350.000 €
festgesetzt.


§ 5

Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

Heddesheim, 24. März 2023

Achim Weitz
Bürgermeister

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Gemeinde Heddesheim