Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gebiet zwischen Bundesbahnhof und Großssachsener Str.“


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.04.2022 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gebiet zwischen Bundesbahnhof und Großsachsener Str.“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.

Mit der Neuaufstellung des o.g. Bebauungsplans soll ein Teil des bestehenden Gewerbegebiets südlich der Straße „Am Bundesbahnhof“ einschließlich des Umfeldes des Bahnhaltepunktes überplant werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie die Verwirklichung der Sanierungsziele sicherzustellen.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans „Gebiet zwischen Bundesbahnhof und Großsachsener Str.“ wird wie folgt begrenzt:

Im Norden: durch die Straße „Am Bundesbahnhof“

Im Osten: durch die Bahntrasse „Frankfurt/Mannheim“

Im Süden: durch die Großsachsener Str. samt Böschung

Im Westen: durch den Kreisverkehrsplatz sowie die Straße „Am Bundesbahnhof“

Der rund 2,7 ha große vorläufige Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan entnommen werden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ohne Umweltprüfung aufgestellt werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Bürgermeisteramt

Kessler

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Gemeinde Heddesheim