Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung Haushaltsplan 2022 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2022


Haushaltsplan 2022

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Verfügung vom 25.02.2022 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2022 und die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim für das Wirtschaftsjahr 2022 bestätigt sowie den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 333.000 € für die Zwecke der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim genehmigt.

Die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim 2022 liegen gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit

vom 21. März bis einschließlich 29. März 2022

zur Einsichtnahme während den Geschäftsstunden beim Bürgermeisteramt, Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, Finanzverwaltung Zimmer 40, öffentlich aus. Um Sie und uns optimal schützen zu können, bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung bzgl. der Einsichtnahme. Im Rathaus besteht FFP2-Maskenpflicht.

Heddesheim, 17. März 2022

Michael Kessler, Bürgermeister


Haushaltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 10.02.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:


§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 29.610.500
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 29.203.000
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 407.500
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 1.810.000
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 12.000
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 1.798.000
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2.205.500
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 29.117.600
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 27.001.900
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
2.115.700
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.006.500
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 15.574.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-3.567.500
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-1.451.800
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 468.500
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
-468.500
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-1.920.300


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.


§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000 EUR.


§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 320 v. H.
der Steuermessbeträge.

Heddesheim, 11. Februar 2022

Michael Kessler
Bürgermeister

Festsetzung des Wirtschaftsplans der
WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE HEDDESHEIM
für das Wirtschaftsjahr 2022

Aufgrund des § 14 Abs.1 des Eigenbetriebsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit §§ 39 Abs. 2 Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 10.02.2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt beschlossen.


§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird festgesetzt:

1. im Erfolgsplan EUR
in den Erträgen auf 1.313.000
in den Aufwendungen auf 1.243.200
damit Jahresgewinn / Jahresverlust 69.800
2. im Vermögensplan
in den Einzahlungen 744.000
in den Auszahlungen auf 744.000


§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 333.000 € festgesetzt.


§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350.000 €
festgesetzt.


§ 4

Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

Heddesheim, 11. Februar 2022

Michael Kessler
Bürgermeister

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Gemeinde Heddesheim