Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung Haushaltsplan 2022 und Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2022
Haushaltsplan 2022
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Verfügung vom 25.02.2022 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2022 und die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim für das Wirtschaftsjahr 2022 bestätigt sowie den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 333.000 € für die Zwecke der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan sowie der Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Heddesheim 2022 liegen gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit
vom 21. März bis einschließlich 29. März 2022
zur Einsichtnahme während den Geschäftsstunden beim Bürgermeisteramt, Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, Finanzverwaltung Zimmer 40, öffentlich aus. Um Sie und uns optimal schützen zu können, bitten wir Sie um vorherige Terminvereinbarung bzgl. der Einsichtnahme. Im Rathaus besteht FFP2-Maskenpflicht.
Heddesheim, 17. März 2022
Michael Kessler, Bürgermeister
Haushaltssatzung der Gemeinde Heddesheim für das Haushaltsjahr 2022
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 10.02.2022 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 29.610.500 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 29.203.000 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 407.500 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 1.810.000 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 12.000 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 1.798.000 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 2.205.500 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 29.117.600 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 27.001.900 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
2.115.700 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 12.006.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 15.574.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
-3.567.500 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-1.451.800 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 468.500 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-468.500 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
-1.920.300 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 300 v. H. |
der Steuermessbeträge; | |
2. für die Gewerbesteuer auf | 320 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
Heddesheim, 11. Februar 2022
Michael Kessler
Bürgermeister
Festsetzung des Wirtschaftsplans der
WASSERVERSORGUNG DER GEMEINDE HEDDESHEIM
für das Wirtschaftsjahr 2022
Aufgrund des § 14 Abs.1 des Eigenbetriebsgesetzes in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit §§ 39 Abs. 2 Nr. 14, 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 10.02.2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt beschlossen.
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan | EUR |
in den Erträgen auf | 1.313.000 |
in den Aufwendungen auf | 1.243.200 |
damit Jahresgewinn / Jahresverlust | 69.800 |
2. im Vermögensplan | |
in den Einzahlungen | 744.000 |
in den Auszahlungen auf | 744.000 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 333.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
Heddesheim, 11. Februar 2022
Michael Kessler
Bürgermeister