Energiespartipp: KfW-Förderung für energieeffiziente Bestandsgebäude geht weiter
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten wieder bis zu 50 Prozent Förderung für umfassende energetische Sanierungen.


Stuttgart / Heidelberg. Am 22. Februar 2022 hat die Bundesregierung die finanzielle Förderung für energetische Sanierungen zum Effizienzhaus wiederaufgenommen. Darauf weisen das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau und die gemeinnützige KLIBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis hin.

Für die umfassenden Sanierungen gelten dieselben Bedingungen wie zuvor: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten bis zu 50 Prozent Förderung vom Bund. Wer das eigene Haus auf den anspruchsvollsten Standard Effizienzhausklasse 40 saniert, erhält maximal 75.000 Euro. Die anderen geförderten Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen ebenfalls unverändert weiter. Die Effizienzhausklasse 40 soll künftig ebenfalls weiter gefördert werden. Ab wann und wie hoch, ist jedoch noch unklar.

BEG fördert wieder Gesamtsanierungen: Ein Bonus und hohe förderfähige Kosten

Die gesamte finanzielle Unterstützung läuft im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG gilt für alle energetischen Baumaßnahmen bei Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, sowohl im Neubau als auch für die energetische Sanierung. Förderfähig sind Gesamtsanierungen, aber auch Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden.

Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70, 55 und 40 für sanierte Bestandsgebäude bestehen unverändert weiter. Die Förderung liegt wie bislang zwischen 27,5 und 45 Prozent Tilgungszuschuss. Hinzu kommt ein Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die EE-Klasse bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Mit ihr steigen auch die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Beim Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man daher auf bis zu 75.000 Euro Fördergeld je Wohnung.

Förderung für Einzelmaßnahmen

Für Einzelmaßnahmen erhalten Sanierungswillige in der Regel 20 Prozent Förderung. Beispiele sind Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke. Bei neuen Heizungen steigt der Zuschuss auf bis zu 55 Prozent. Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, erhält einen Bonus bei der Umsetzung eines einzelnen Sanierungsschritts in Höhe von fünf Prozentpunkten.

Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung ist finanziell attraktiv, da der Staat die Beratung bereits mit 80 Prozent fördert, macht sie sich schon mit einer realisierten Maßnahme über den iSFP-Bonus mehr als bezahlt. Der Vorteil einer Energieberatung vor Ort: Sie zeigt auf, wie Eigentümerinnen und Eigentümer ihr Wohngebäude in der richtigen Reihenfolge und kosteneffizient energetisch sanieren können.

 „Die Sanierungsförderung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand“, betont Dr. Klaus Keßler, der Geschäftsführer der KLiBA. „Dafür stehen KLiBA-Energieberaterinnen und -berater bereit, den Sanierungswilligen bei Bedarf auch weitere Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen“.

Ansprechpartner KLiBA Dr. Klaus Keßler, info(at)kliba-heidelberg.de, www.kliba-heidelberg.de

Ansprechpartnerin Zukunft Altbau Marietta Weiß, marietta.weiss(at)zukunftaltbau.de, www.zukunftaltbau.de

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Herrn Uwe Jung  – für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Interessenten können unter der Telefonnummer 06203-101 232 oder 06221 99875-0 (KLiBA) einen Termin vereinbaren für die nächste Beratung  im Alten Rathaus Heddesheim  am Dienstag, den 15.03.2022 zwischen 14 und 16 Uhr.

Nutzen Sie die kostenlose Serviceleistung Ihrer Kommune!

^
Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim