Zutritt ins Hallenbad unter 3G und in der Sauna unter 2G Bedingungen


Liebe Besucherinnen und Besucher,

Aufgrund der neuen Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg, gültig ab morgen (23.02.2022), ist der Zutritt zum Hallenbad für getestete, geimpfte oder genesene Personen (3G) und in der Sauna in Heddesheim nur für geimpfte oder genesene Personen gestatten. (2G)

Wichtige Information: Das Dampfbad ist ab morgen wieder geöffnet.

Ausnahmen finden Sie hier.

Bügermeisteramt Heddesheim

Corona-Verordnung des Landes in der ab 23. Februar 2022 gültigen FassungDie Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 23. Februar 2022)

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim