Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gebiet zwischen Edeka- und Industriestraße“
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gebiet zwischen Edeka- und Industriestraße“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
Mit der Neuaufstellung des o.g. Bebauungsplans soll ein Teil des Gewerbegebiets überplant und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Aufgrund des Alters des bestehenden Bebauungsplans bestehen Regelungslücken und zum Teil überkommene Festsetzung, die zu unerwünschten Fehlentwicklungen führen können.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans „Gebiet zwischen Edeka- und Industriestraße“ wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: durch die Großsachsener Straße L 541
Im Osten: durch die Edekastraße
Im Süden: durch die Raiffeisenstraße
Im Westen: durch die Industriestraße sowie in Verlängerung durch die Flste. 5829 und 7805
Der rund 5,7 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplans kann nachfolgendem Lageplan vom 31.01.2022 entnommen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Bürgermeisteramt
Kessler