Öffentliche Bekanntmachung: Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet-Süd.“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet-Süd“ (Stand: 13.01.2022) sowie die örtlichen Bauvorschriften gebilligt und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung weiterer gewerblicher Bauflächen.

Das rund 3,8 ha große Plangebiet liegt zwischen dem Areal des Hermes Verteilzentrums (Flst.-Nr. 8152) sowie dem Getränkelager der EDEKA-Südwest eG (Flst. Nr. 6840). In westlicher Richtung erstreckt es sich bis zur geplanten Trasse der Ortsumgehungsstraße, im Osten grenzt es an das Firmengelände der EDEKA-Südwest eG (Flst. 8159 und 8159/1) und im Norden reicht es bis zur Verlängerung der Raiffeisenstraße. Die Erschließung des Plangebiets soll über die bestehende Schulze-Delitzsch-Str. erfolgen.

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs kann beiliegender Planskizze vom 12.02.2021 entnommen werden.

Der o.g. Bebauungsplanentwurf (Stand: 13.01.2022) bestehend aus

-          Planzeichnung (zeichnerische Festsetzungen),

-          Textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften)

sowie folgenden beigefügten Unterlagen

-          Begründung,

-          Umweltbericht und Grünordnungsplan vom 11.01.2022

-          Schallimmissionsprognose vom 29.02.2021

-          Artenschutzrechtliche Prüfung vom 30.11.2021

-          Geotechnische Untersuchung vom 13.10.2021

liegt in der Zeit vom 18. Februar 2022 bis einschließlich 21. März 2022

im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, 2. OG, Zimmer Nr. 32-33

von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag (auch)  nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag (auch) nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 öffentlich aus.

Ausgelegt werden auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die während der Offenlagefrist eingesehen werden können:

-            der Umweltbericht und Grünordnungsplan vom 11.01.2022 mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen/ Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

-            die Artenschutzrechtliche Prüfung vom 30.11.2021 mit Darlegung welche schutzbedürftigen Arten von dem Vorhaben betroffen sind und Empfehlung von Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen

-            die Schallimmissionsprognose vom 29.02.2021 mit Angaben zur Gewerbelärmeinwirkung auf bestehende Wohngebiete

-            die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung eingegangen sind:

-          Stellungnahme des Wasserrechtsamts des Rhein-Neckar-Kreises vom 22.09.2021

-          Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises vom 28.09.2021

Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bebauungspläne/Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.

Die DIN-Vorschrift 18005 „Schallschutz im Städtebau“ sowie die Verwaltungsvorschrift TA-Lärm, auf die im Bebauungsplan und in der Schallimmissionsprognose verwiesen wird, können im Amt für Städtebau und Hochbau der Gemeinde ebenfalls eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen beim Amt für Städtebau und Hochbau, Zimmer 32-33, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Heddesheim, den 10.02.2022

Kessler

Bürgermeister

^
Download
^
Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim