Presseinformation Photovoltaik-Pflicht ab 2022 in Baden-Württemberg


(Heidelberg 7. Dezember 2021) Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und günstigen Solarstrom und sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende. Deshalb werden sie bei Neubauten, neuen Parkplätzen und Dachsanierungen im Südwesten bald Pflicht sein: Ab 1. Januar 2022 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude und neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen. Im Mai folgen neue Wohngebäude. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Rhein-Neckar hin.

Wer künftig einen Bauantrag für ein neues Büro-, Verwaltungs- oder Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegen. Das gilt auch für Dächer von neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Parkplätzen und ab Januar 2023 für grundlegende Dachsanierungen. Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind weniger geeignet.

Mit der eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach wird man unabhängiger vom öffentlichen Stromversorger und leistet einen Beitrag zur Energiewende. Der Strom wird vor Ort erzeugt und teilweise selbst verbraucht. Das entlastet die Stromnetze. Den anderen Teil des Stroms können die Anlageneigentümer gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Wer den Strom für Beleuchtung, elektrische Geräte oder das Elektroauto nutzt, spart den Kauf von Strom aus dem Netz.

Weitere Erfüllungsmöglichkeiten des Gesetzes

Wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auch auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung, etwa der Wiese vor dem Haus, setzen. „Des Weiteren ist die Verpachtung der Dachfläche an Dritte möglich, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben“, erklärt Dr. Keßler vom Photovoltaik-Netzwerk. „Für sie ist ebenfalls ein Verkauf an Dritte vor Ort und eine Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) möglich.“

Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg wird vom Umweltministerium des Landes finanziell unterstützt. Die Fachleute der KLiBA klären Bürgerinnen und Bürger in der Region über die Vorteile der Technologie auf. Vernetzt mit der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und Solar Cluster Baden-Württemberg helfen die Experten auch bei einem Kontakt zu Handwerkern im Südwesten.

Genauere Informationen, auch zu Fördermitteln, gibt es hier: Photovoltaik-Netzwerk Rhein-Neckar, Peter Kolbe und Silvia Böse, 06221-99875 0, pv(at)kliba-heidelberg.de. Erste grundlegende Informationen zum Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg und allen regionalen Akteuren gibt es unter www.photovoltaik-bw.de.

Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei Ihrem KLiBA-Energieberater, Herrn Uwe Jung  – für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Alten Rathaus Heddesheim  am Dienstag, den 18.01.2022 zwischen 14 und 16 Uhr. Tel.: 06203 101232 oder 06221 9987 5-0. E-Mail: info(at)kliba-heidelberg.de

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim