Regelungen auf Grund der Corona-Verordnung an der Kunsteisbahn


Regelungen auf Grund der Corona-Verordnung

Stand: 22.02.2022

Regelungen seit 23.02.2022 (Warnstufe in Baden-Württemberg)

Es gilt die 3G-Regelung: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen

und auf dem komplettem Gelände besteht Maskenpflicht

Der Impfnachausweis (QR-Code) muss ausgedruckt oder in digitaler Form gemeinsam mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden. Das gelbe Impfbuch bzw. die Ersatzbescheinigungen allein reichen nicht mehr aus!

Ausnahmen:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre, benötigen keinen Impf- oder Testnachweis.
  • Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Impf- oder Testnachweis.
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs- zentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule° – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien

    (In der Schulzeit, reicht die Vorlage eines Schülerausweis / Testheft, benötigen keinen Testnachweis, auch am Wochenende / in den Ferien benötigen Sie einen Testnachweis)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, benötigen einen Testnachweis.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, benötigen einen ärztlichen Nachweis hierüber und einen Testnachweis.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt., benötigen einen Testnachweis


Allgemeine Hygienemaßnahmen und Einschränkungen

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch unbedingt die folgenden allgemeinen Hygienemaßnahmen und Einschränkungen an der Heddesheimer Kunsteisbahn.

Bitte halten Sie immer 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine medizinische Maske zu tragen. Auf dem komplettem Gelände besteht Maskenpflicht.

Generell gilt außerdem:

  • Abstand und Hinweisschilder beachten
  • Hände regelmäßig waschen, ausreichend Möglichkeiten hierzu stehen zur Verfügung

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier.

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 23. Februar 2022)