Regelungen auf Grund der Corona-Verordnung im Hallenbad / Sauna


Regelungen auf Grund der Corona-Verordnung

Stand: 04.04.2022

Regelungen ab 03.04.2022

Wichtige Information: Das Dampfbad ist wieder geöffnet.

Es besteht keine Nachweispflicht mehr.

Die Maskenpflicht besteht bis auf weiteres noch.

Ausnahmen von der Maskenpflicht

  • für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr

  • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat

  • das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist

  • ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist

Allgemeine Hygienemaßnahmen und Einschränkungen

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch unbedingt die folgenden allgemeinen Hygienemaßnahmen und Einschränkungen im Heddesheimer Hallenbad / Sauna.

Bitte halten Sie immer 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine medizinische Maske zu tragen. Im Eingangsbereich sowie in den Umkleideräumen ist Maskenpflicht.

Generell gilt außerdem:

  • Abstand und Hinweisschilder beachten
  • Hände regelmäßig waschen, ausreichend Möglichkeiten hierzu stehen zur Verfügung
  • Zwischen den Liegen und Handtüchern ist ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einhalten.

Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier.

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 03. April 2022)

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim