Anpassung der Corona-Regelungen, gültig ab dem 12.01.2022
12.01.2022
Mit Beschluss vom 11. Januar 2022 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert.
Die Anpassungen im Überblick:
- Baden-Württemberg behält die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zunächst zum 1. Februar 2022 bei, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben.
- In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.
- In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 50 Prozent Kapazität aber maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
- Für die Gastronomie und Vergnügungsstätten gilt eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.
Weitere Informationen zur aktuellen Verordnung finden Sie hier:
Gemeinde Heddesheim