Allgemeinverfügungen zum Verbot von Alkohol und Pyrotechnik (Feuerwerk) und Verweilen von Gruppen auf öffentlichen Flächen an Silvester


Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat in Abstimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden das in der baden-württembergischen Corona-Verordnung bereits angeordnete Verbot, in bestimmten definierten Bereichen des öffentlichen Raums Alkohol auszuschenken und zu konsumieren, konkretisiert. Dies gilt auch für das Pyrotechnikverbot. Weiter wurde zum 21.12.2021 eine Allgemeinverfügung zur Untersagung des Verweilens von Gruppen von mehr als zehn Personen auf Verkehrs- und Begegnungsflächen erlassen.

Das Verbot des Alkoholkonsums und -ausschanks gilt ab sofort auf den unten benannten Plätzen und ist abhängig vom Fortbestand der Alarmstufe II in Baden-Württemberg. Das Pyrotechnikverbot gilt für den Silvestertag (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar). Die Allgemeinverfügung zur Untersagung des Verweilens von Gruppen von mehr als zehn Personen auf Verkehrs- und Begegnungsflächen ist wirksam zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 01. Januar 2022, 09 Uhr.

In Heddesheim sind dies folgende Plätze:

  • die Haltestellenbereiche des ÖPNV, Am Bundesbahnhof, Bahnhofstraße sowie an allen Bushaltestellen
  • Gelände Jugendhaus, An der Fohlenweide 5
  • Dorfplatz (Ortsmitte hinter dem Rathaus)
  • Fritz-Kessler-Platz (Vorplatz Rathaus)
  • Schulhof Karl-Drais-Schule, Rheinstr. 43
  • Schulhof Hans-Thoma-Schule, Schulstraße 4
  • Parkplatz vor Oberdorfstraße 8


Die Allgemeinverfügungen sind hier abrufbar:

^
Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim