Zentrale Vormerkung für Kindergartenplätze in Heddesheim


Bisher mussten sich Eltern, um Ihr Kind (ab 3 Jahre) für einen Platz im Kindergarten vormerken zu lassen, bei jeder Wunscheinrichtung separat vormerken. Ab Oktober wird dieser Prozess in der Gemeinde Heddesheim zentralisiert und damit für die Eltern erheblich vereinfacht.

Auf der Gemeindewebseite können sich die Eltern wie bisher auf den entsprechenden Seiten über die Kindergärten in Heddesheim informieren. Über einen entsprechenden Link gelangt man künftig von hier direkt auf das Onlineportal für die Zentrale Vormerkung. Auch das Onlineportal informiert über die Betreuungseinrichtungen (Öffnungszeiten, weiterführende Links zu den Einrichtungen) und bietet die Möglichkeit, die Einrichtungen direkt zu kontaktieren (E-Mail). Eine persönliche Kontaktaufnahme mit den Einrichtungen vor oder nach der Vormerkung ist jederzeit möglich und auch wünschenswert.

Die konkrete Vormerkung erfolgt über ein entsprechendes Formular. Es können bis zu 3 Wunscheinrichtungen (mit absteigender Priorität) ausgewählt werden. Die Wünsche der Eltern werden bei der zweimal jährlich stattfindenden Vergabe der Kindergartenplätze berücksichtigt, sofern es die Platzsituation hergibt.

Die Online-Vormerkung ist ab dem 01.10.2021 über den entsprechenden Link auf der Gemeindewebseite erreichbar (www.heddesheim.de/online-vormerkung). Ab diesem Zeitpunkt sind Vormerkungen für einen Platz in einem Heddesheimer Kindergarten ausschließlich zentral über das Onlineportal möglich.

Folgende Fristen sind bei der Vormerkung zu beachten:

Für Kinder, die im Laufe des ersten Kindergartenhalbjahres 3 Jahre alt werden, müssen die Vormerkungen rechtzeitig vor der Vergabe, d.h. spätestens bis zum 15.01. des Jahres, in welchem das Kindergartenjahr beginnt, vorgenommen werden.

Für Kinder, die im Laufe des zweiten Kindergartenhalbjahres 3 Jahre alt werden, ist eine Vormerkung bis zum 15.08. des Jahres erforderlich.

Beispiel: Für zwei Kinder, die am 15.10.2019 bzw. 15.01.2020 geboren wurden, gilt die Vormerkfrist 15.01.2022, da beide Kinder im ersten Halbjahr des Kindergartenjahres 2022/2023 3 Jahre alt werden. Für ein Kind, welches am 15.03.2020 geboren wurde, gilt die Vormerkfrist 15.08.2022.

Werden die Vormerkungen nicht innerhalb dieser Fristen getätigt, können sie erst in der darauffolgenden Kindergartenplatzvergabe, sprich ein halbes Jahr später, berücksichtigt werden.

Über das Online-Portal sind nur Vormerkungen für Kindergartenplätze (ab 3 Jahre) möglich. Plätze für die Kleinkindbetreuung (Tagespflege, Krippen) sind nach wie vor bei den anbietenden Stellen zu erfragen und vorzumerken.

Eltern, die ihre Kinder bereits für das Kindergartenjahr 2022/2023 ff. in einem Heddesheimer Kindergarten vorgemerkt haben, müssen ihr Kind nicht noch einmal vormerken.

Für Auskünfte rund um die Online-Vormerkung steht die Gemeindeverwaltung (Frau Rüdiger, britta.ruediger(at)heddesheim.de, 06203/101223) gern zur Verfügung.

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim