Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet-Süd“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet-Süd“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.

Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung weiterer gewerblicher Bauflächen.

Das rund 3,5 ha große Plangebiet liegt zwischen dem Areal des Hermes Verteilzentrums sowie dem Getränkelager der EDEKA-Südwest eG. In westlicher Richtung erstreckt es sich bis zur geplanten Trasse der Ortsumgehungsstraße, im Osten grenzt es an das Firmengelände der EDEKA-Südwest eG und im Norden reicht es bis zur Verlängerung der Raiffeisenstr. Die Erschließung des Plangebiets soll über die bestehende Schulze-Delitzsch-Str. erfolgen.

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs kann beiliegender Planskizze entnommen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 29.07.2021 hat der Gemeinderat ebenfalls den Vorentwurf des Bebauungsplans (Stand: 16.07.2021) gebilligt und die Verwaltung ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Um die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, wird der Vorentwurf bestehend aus:

Planzeichnung (zeichnerischen Festsetzungen), Textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Hinweise), Begründung sowie Schalltechnischer Untersuchung (29.06.2021) in der Zeit

vom 27.08.2021 bis einschließlich 27.09.2021

im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, 2. OG, Zimmer Nr. 32-33

von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag (auch) nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag (auch) nachmittags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können die Bebauungsplanunterlagen eingesehen werden. Dabei besteht die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung. Stellungnahmen können in schriftlicher Form oder zur Niederschrift während der genannten Frist eingereicht werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen/Bebauungspläne/Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.

Heddesheim, den 19.08.2021

Kessler

Bürgermeister

^
Download
^
Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim