Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Sportgebiet Teilbereich 1 – 2. Änderung“ und
Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sportgebiet Teilbereich 1 – 2. Änderung“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Heddesheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.07.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgebiet Teilbereich 1“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.

Zielsetzung des Änderungsverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Kindertagesstätte.

Das rund 4500m² große Plangebiet liegt im Sport- und Erholungsgebiet zwischen den beiden Vereinsheimen der „ATB“ und der „TG“. Im Norden wird das Plangebiet durch die Ahornstraße und im Süden durch die Ringstr. (K4236) begrenzt.  Der räumliche Geltungsbereich kann beiliegender Planskizze entnommen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.

Im Rahmen der zuvor genannten Sitzung hat der Gemeinderat ebenfalls den Entwurf der Bebauungsplanänderung einschließlich der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die Verwaltung ermächtigt, die Öffentlichkeit am Planverfahren zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt in Form einer sog. „Offenlage“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der zur Einsichtnahme ausliegende Entwurf des Änderungsbebauungsplans (Stand: 25.05.2021) besteht aus „Gemeinsamen zeichnerischen Festsetzungen“ (Planzeichnung) sowie „Textlichen Festsetzungen“ (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften). Beigefügt ist eine Begründung in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dargestellt sind. Ebenfalls beigefügt ist eine artenschutzfachliche Prüfung (01. Juli 2021), in der planungsrelevante schutzbedürftige Arten (z.B. Vögel, Reptilien) erfasst und Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen enthalten sind.

Die zuvor genannten Bebauungsplanunterlagen liegen in der Zeit vom

23.07.2021 bis einschließlich 23.08.2021

im Rathaus, Fritz-Kessler-Platz, 68542 Heddesheim, Amt für Städtebau und Hochbau, 2. OG, Zimmer Nr. 32

von Montag bis Freitag vormittags von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag (auch) nachmittags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag (auch)

nachmittags

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Bebauungsplanunterlagen in der angegebenen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Heddesheim (www.heddesheim.de) unter der Rubrik „Wirtschaft, Bauen & Umwelt /Bebauungspläne/Bebauungspläne im Beteiligungsverfahren“ einzusehen.

Ebenfalls kann sich die Öffentlichkeit zu den angegebenen Öffnungszeiten im Amt für Städtebau und Hochbau über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Heddesheim, den 15.07.2021

Bürgermeisteramt

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Gemeinde Heddesheim