Geänderte Corona-Verordnung in der seit 14. Mai 2021 gültigen Fassung


Mit Beschluss vom 14.05.2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Hiermit wird auf die bundesrechtliche Regelung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu Erleichterungen für Genesene und Geimpfte reagiert, zudem werden nach der „dritten Welle“ der Pandemie erste Öffnungsschritte ermöglicht.

Stand 14.05.2021 ist im Rhein-Neckar-Kreis die Inzidenz unter dem Wert 100. Die erste Stufe gilt, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Dies muss durch das Gesundheitsamt festgestellt und öffentlich bekanntgemacht werden. Sobald dies erfolgt ist, werden wir dies hier veröffentlichen. Aktuell wären, wenn die Inzidenz sich weiter so entwickelt wie bisher, frühestens am Mittwoch, 19.05.2021, erste Öffnungsschritte im Rhein-Neckar-Kreis möglich. Daher gelten aktuell noch die Regelungen der "Bundesnotbremse".

Die neuen Regelungen gelten ab 14.05.2021.

Aktuelle Corona-VerordnungFragen und Antworten rund um die aktuelle Verordnung

Eine Übersicht über alle derzeitigen Regelungen finden Sie nachfolgend zum Download.

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Redakteur / Urheber
Gemeinde Heddesheim